{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IV_ZS/2004/IV_ZR__94-04A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IV. Zivilsenat","decided":"2005-07-20","aktenzeichen":"IV ZR 94/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIV ZR 94/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n20. Juli 2005 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsit-\n\nzenden Richter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Seiffert, Wendt und \n\nFelsch \n\nam 20. Juli 2005 \n\nbeschlossen: \n\nDie Anhörungsrüge der Beklagten gegen den Beschluß \n\ndes Senats vom 20. April 2005 wird zurückgewiesen. \n\nDie Kosten des Rügeverfahrens hat die Beklagte zu tra-\n\ngen. \n\nGründe: \n\nDas Gutachten des Sachverständigen W. formuliert zwar als \n\nErgebnis, aufgrund der örtlichen Feststellungen müsse ausgeschlossen \n\nwerden, daß eine Brandübertragung vom Restaurant zum Dachgeschoß \n\nstattgefunden habe. Bezüglich des Luftkanals, in dem der Sachverstän-\n\ndige P. Brandspuren festgestellt hat, nimmt aber auch der Sachver-\n\nständige W. Rußschwärzungen nicht in Abrede, sondern hält ledig-\n\nlich einen Branddurchschlag mit hohen Temperaturen für ausgeschlos-\n\nsen. Zu anderen Möglichkeiten der Brandausbreitung etwa durch das \n\nAufsteigen von Funken und brennenden Partikeln mit dem Rauch äußern \n\nsich weder der Sachverständige W. noch der Sachverständige \n\nS. . \n\nDaß auf dem beschriebenen Weg nicht nur Ruß, sondern grund-\n\nsätzlich auch Funken vom Erdgeschoß ins Dachgeschoß gelangt sein \n\nkönnten, kann der Senat auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten \n\nselbst beurteilen. Gesichtspunkte, die dem entgegenstehen könnten, \n\nweist auch die Anhörungsrüge nicht auf. Damit steht freilich noch nicht \n\nfest, ob es solche Funken tatsächlich gegeben hat und ob sie in der Lage \n\ngewesen wären, einen Brand auf dem Dachboden von der Art zu verur-\n\nsachen, wie er stattgefunden hat. Die für den Ausschluß solcher Mög-\n\nlichkeiten notwendigen Feststellungen eines Sachverständigen am \n\nBrandort (zur Ausbildung brennender Partikel im Erdgeschoß im Sog des \n\nbetreffenden Luftschachts sowie zu leicht entzündlichem Material in der \n\nNähe des aufsteigenden Rauchs im Dachgeschoß) sind nach den vorge-\n\nnommenen Veränderungen indessen nicht mehr möglich, wie auch die \n\nBeklagte nicht in Zweifel zieht (BU 11). Daß es auf solche Feststellungen \n\nankäme, kann der Senat aus eigener Sachkunde beurteilen. \n\nDas von der Beklagten erwartete Ergebnis einer sachverständigen \n\nÜberprüfung allein der bereits vorliegenden Gutachten und deren Fest-\n\nstellungen, insbesondere des Gutachtens W. , kann mithin als zu-\n\ntreffend unterstellt werden, ohne daß damit die Behauptung der Beklag-\n\nten erwiesen wäre, eine Ausbreitung des Brandes aus dem Erdgeschoß \n\nin das Dachgeschoß sei auszuschließen. Bei einer solchen Sachlage \n\nkonnte der Beweisantrag der Beklagten zurückgewiesen werden (vgl. \n\nBVerfG NJW 2005, 1561, 1567; NJW 1993, 254, 255). \n\nTerno Dr. Schlichting Seiffert \n\n Wendt Felsch","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2004/IV_ZR__94-04A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-07-20/iv-zr-94-04","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2004/IV_ZR__94-04A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2004/IV_ZR__94-04A.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-07-20/iv-zr-94-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2004/IV_ZR__94-04A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:55:03.704264+00:00"}}