{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IV_ZS/2004/IV_ZR_320-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IV. Zivilsenat","decided":"2007-02-28","aktenzeichen":"IV ZR 320/04","doktyp":"Beschlüsse","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIV ZR 320/04\n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n28. Februar 2007 \n\nin dem gem. § 240 Satz 1 ZPO unterbrochenen \n\nRechtsstreit \n\nDer IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsitzenden \n\nRichter Terno, die Richter Dr. Schlichting, Wendt, Felsch und Dr. Franke \n\nam 28. Februar 2007 \n\nbeschlossen: \n\nDer Antrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt H. \n\nauf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufnahme \n\ndes vom S. verein a.G. U. U. \n\ngegen den Schuldner F. P. geführten Rechts-\n\nstreits wird zurückgewiesen. \n\nGründe:\n\n1 \n\nI. Im Ausgangsrechtsstreit wurde rechtskräftig festgestellt, dass \n\nder S. verein a.G. U. U. (im Folgenden: \n\nRestitutionskläger) dem Schuldner F. P. (im Folgenden: Res-\n\ntitutionsbeklagter) Versicherungsschutz für die Havarie eines bei ihm \n\nversicherten Binnenschiffs zu gewähren hat, die sich am 26. Juni 2000 in \n\neiner B. Schleuse ereignet hatte. Der Restitutionskläger \n\nmacht, gestützt auf § 580 Nr. 7b ZPO, geltend, er habe erst nach rechts-\n\nkräftigem Abschluss des Rechtsstreits durch Erhalt eines Auszugs aus \n\ndem Schiffsregister erfahren, dass der Restitutionsbeklagte zum Zeit-\n\npunkt des Versicherungsfalles nicht mehr Eigentümer des havarierten \n\nBinnenschiffs gewesen sei. \n\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n\n2 \n\n3 \n\n4 \n\n5 \n\n6 \n\nDas Berufungsgericht hat die Restitutionsklage durch Urteil vom \n\n22. Januar 2004 als unzulässig verworfen und die Revision zugelassen. \n\nMit Beschluss vom 20. Januar 2005 ist über das Vermögen des \n\nRestitutionsbeklagten das \n\nInsolvenzverfahren eröffnet und der An-\n\ntragsteller zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Dieser beantragt \n\nnunmehr Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufnahme des \n\nRestitutions-Rechtsstreits im Revisionsverfahren. Wegen des aus der \n\nHavarie entstandenen Schadens sind Ersatzforderungen von vier Gläu-\n\nbigern in Höhe von insgesamt 25.723,72 € zur Insolvenztabelle ange-\n\nmeldet und in der Zwischenzeit auch festgestellt worden. \n\nII. Der Antrag des Insolvenzverwalters, über den gemäß § 119 \n\nAbs. 1 Satz 2 ZPO ohne Prüfung der Erfolgsaussichten zu entscheiden \n\nwar, bleibt ohne Erfolg. \n\nDer Insolvenzverwalter erhält gemäß § 116 Nr. 1 ZPO als Partei \n\nkraft Amtes nur dann Prozesskostenhilfe, wenn die Verfahrenskosten \n\naus der verwalteten Vermögensmasse nicht aufgebracht werden können \n\nund es den am Rechtsstreit wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten ist, \n\ndiese Kosten aufzubringen. \n\nIm vorliegenden Fall können die Prozesskosten zwar nicht aus der \n\nverwalteten Vermögensmasse aufgebracht werden (§ 116 Satz 1 Nr. 1 \n\nHalbs. 1 ZPO), da eine solche nicht vorhanden ist und der Rechtsschutz-\n\nversicherer des Restitutionsbeklagten wegen Überschreitung des De-\n\nckungslimits eine Deckungszusage abgelehnt hat. Der Bewilligung von \n\nProzesskostenhilfe steht indes entgegen, dass am Gegenstand des \n\nRechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten die Kostenaufbringung zugemutet \n\nwerden kann. \n\n7 \n\n1. Vorschüsse auf die Prozesskosten sind nur solchen Beteiligten \n\nzuzumuten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können \n\nund für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigenin-\n\nteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender \n\nBetrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung bzw. -verteidi-\n\ngung voraussichtlich größer sein wird (BGH, Beschlüsse vom 27. Sep-\n\ntember 1990 - IX ZR 250/89 - VersR 1991, 118 unter 1 und vom 6. März \n\n2006 - II ZB 11/05 - ZIP 2006, 682 unter Tz. 9). Im Insolvenzfall sind \n\nwirtschaftlich beteiligt in diesem Sinne diejenigen Gläubiger, deren Be-\n\nfriedigungsaussichten sich dadurch konkret verbessern, dass der Insol-\n\nvenzverwalter obsiegt (BGH, Beschluss vom 27. September 1990 aaO; \n\nvgl. auch Musielak/Fischer, ZPO 5. Aufl. § 116 Rdn. 6). \n\n8 \n\n2. Danach ist den vier Gläubigern, deren Schadensersatzforderun-\n\ngen gegen den Restitutionsbeklagten aus der Havarie vom 26. Juni 2000 \n\nnach der glaubhaften Mitteilung des Antragstellers zur Insolvenztabelle \n\nangemeldet und festgestellt worden sind, die Aufbringung des Prozess-\n\nkostenvorschusses in Höhe von insgesamt 5.652,22 € zumutbar. Gemäß \n\n§ 157 VVG können diese Gläubiger wegen der ihnen zustehenden Scha-\n\ndensersatzansprüche gegen den Restitutionsbeklagten abgesonderte \n\nBefriedigung aus dessen Entschädigungsforderung gegen den Restituti-\n\nonskläger verlangen, sollte es bei der rechtskräftigen Feststellung seiner \n\nEintrittspflicht im Ausgangsrechtsstreit verbleiben. Die vier absonde-\n\nrungsberechtigten Gläubiger können in diesem Fall mit einer nahezu \n\n(§ 171 Abs. 1 und 2 InsO) vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen \n\nrechnen. Auf die Erwägungen des Antragsstellers in seinem Schreiben \n\nvom 10. Mai 2006 kommt es aus diesem Grund nicht an. \n\nTerno Dr. Schlichting Wendt \n\n RiBGH Felsch ist durch Dr. Franke \n\nUrlaub an der Unterschrift \nverhindert. \n Terno \n\nVorinstanzen: \nLG Stade, Entscheidung vom 05.10.2001 - 2 O 205/00 - \nOLG Celle, Entscheidung vom 22.01.2004 - 8 U 164/01 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2004/IV_ZR_320-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-02-28/iv-zr-320-04","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 116","ref_norm":"116","n":2},{"jurabk":"VVG 2008","ref":"§ 157","ref_norm":"157","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 119","ref_norm":"119","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 240","ref_norm":"240","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 580","ref_norm":"580","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2004/IV_ZR_320-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2004/IV_ZR_320-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-02-28/iv-zr-320-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2004/IV_ZR_320-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:24:16.414816+00:00"}}