{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/IV_ZS/2003/IV_ZR_292-03","ecli":null,"court":"BGH","senate":"IV. Zivilsenat","decided":"2005-04-13","aktenzeichen":"IV ZR 292/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nIV ZR 292/03 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n13. April 2005 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch den Vorsit-\n\nzenden Richter Terno, die Richter Seiffert, Wendt, die Richterin \n\nDr. Kessal-Wulf und den Richter Felsch \n\nam 13. April 2005 \n\nbeschlossen: \n\nDie Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in \n\ndem Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts \n\nFrankfurt am Main vom 17. September 2003 wird auf Ko-\n\nsten der Kläger zurückgewiesen. \n\nBeschwerdewert: 511.291,89 € \n\nGründe: \n\nDie Beschwerde ist zurückzuweisen, weil ein Zulassungsgrund \n\nnicht dargelegt ist (§§ 543 Abs. 2, 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO). Die Rechts-\n\nsache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbil-\n\ndung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung \n\neine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. \n\n1. Das Berufungsurteil entspricht zwar nicht in vollem Umfang den \n\nAnforderungen des § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO (vgl. dazu BGHZ 156, \n\n216, 217 f.). Durch die Bezugnahme auf das Urteil des Landgerichts und \n\ndadurch, daß das Berufungsgericht \"die Klagen\" abgewiesen hat, wird \n\ndas Prozeßziel jedes Klägers und der Beklagten im Berufungsverfahren \n\naber noch erkennbar. \n\n2. Auf der geltend gemachten Verletzung des Anspruchs der Klä-\n\nger auf rechtliches Gehör beruht das Berufungsurteil jedenfalls nicht. Die \n\nÄußerung des Berufungsgerichts, Mietwagenkosten seien in dem Miet-\n\nvertrag nicht erwähnt, könnte für sich genommen den Eindruck erwek-\n\nken, es habe den Inhalt der Urkunde nicht vollständig zur Kenntnis ge-\n\nnommen. Im Ergebnis hat das Berufungsgericht aber zu Recht ange-\n\nnommen, daß die Kläger durch die Vorlage des Mietvertrages die Vor-\n\naussetzungen für den Anspruch auf die Versicherungsleistung weder hin-\n\nreichend dargelegt noch bewiesen haben. \n\nNach den Erläuterungen/Hinweisen zur Eurocard-Gold Verkehrs-\n\nmittel-Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn \n\ndas Verkehrsmittel mit der Kreditkarte bezahlt wird, bei einem Mietwagen \n\nalso der Mietpreis. Bei der Anmietung eines Mietwagens bezieht sich die \n\nschriftliche Erklärung, die Bezahlung erfolge mittels der Kreditkarte, des-\n\nhalb erkennbar ebenfalls auf den Mietpreis. Unstreitig ist der Mietpreis \n\nnicht mit der Kreditkarte des Erblassers bezahlt worden. Zur Behauptung \n\nder Kläger, ihr Vater habe sich in dem Mietvertrag dazu verpflichtet, hat \n\ndie Beklagte unter zutreffendem Hinweis auf die Beweislast der Kläger in \n\nden Vorinstanzen substantiiert und durch Urkunden belegt vorgetragen, \n\nder gesamte Mietpreis sei bereits von Deutschland aus über ein Reise-\n\nbüro bezahlt worden und darüber sei ein Gutschein/Voucher ausgestellt \n\nworden, der dem Autovermieter bei Übernahme des Fahrzeugs ausge-\n\nhändigt worden sei. Die Unterlagen deuten darauf hin, daß die Gelände-\n\nwagenrundreise für die gesamte Reisegruppe einschließlich Flug und \n\nHotel von Herrn H. gebucht und in einem Betrag an einen Rei-\n\nseveranstalter bezahlt worden ist. Auf den Zeugen H. hat der \n\nKläger zu 1) in erster Instanz verzichtet. Die Kläger haben ihn auch im \n\nBerufungsverfahren nicht benannt. Angesichts dieser Umstände hätten \n\ndie Kläger über die Vorlage des Mietvertrages hinaus zu dem Vorbringen \n\nder Beklagten substantiiert Stellung nehmen und Beweis antreten müs-\n\nsen. \n\nTerno Seiffert Wendt \n\n Dr. Kessal-Wulf Felsch","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2003/IV_ZR_292-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-04-13/iv-zr-292-03","cited_norms":[{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 540","ref_norm":"540","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 543","ref_norm":"543","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2003/IV_ZR_292-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2003/IV_ZR_292-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-04-13/iv-zr-292-03","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/IV_ZS/2003/IV_ZR_292-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:34:39.787763+00:00"}}