{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/II_ZS/2007/II_ZR_221-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"II. Zivilsenat","decided":"2008-09-22","aktenzeichen":"II ZR 221/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nII ZR 221/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n22. September 2008 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 22. September 2008 \n\ndurch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Goette und die Richter Kraemer, \n\nCaliebe, Dr. Reichart und Dr. Drescher \n\nbeschlossen: \n\nDer Antrag auf Zulassung der Sprungrevision gegen das Urteil der \n\n3. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 17. August 2007 \n\nwird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. \n\n1 \n\nDer zulässige Antrag auf Zulassung der Sprungrevision gemäß § 566 \n\nGründe:\n\nZPO ist nicht begründet, weil keiner der im Gesetz (§ 566 Abs. 4 Satz 1 ZPO) \n\nvorgesehenen Gründe vorliegt, nach dem der Senat dieses Rechtsmittel zulas-\n\nsen darf. Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung und erfordert \n\nauch keine Entscheidung des Revisionsgerichts zur Fortbildung des Rechts \n\noder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Die aufgeworfene Fra-\n\nge, ob und inwieweit eine GmbH, die ein Krankenhaus betreibt, mit Ansprüchen \n\naus Notfallbehandlungen gegen die Ansprüche der Einzugsstelle auf Abführung \n\nder Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung aufrechnen kann, ist jeden-\n\nfalls nicht entscheidungserheblich. Die Fachklinik B. GmbH hat \n\nnicht gegen die Ansprüche auf Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozial-\n\nversicherung, sondern nur gegen die Ansprüche auf Leistung der Arbeitgeber-\n\nbeiträge die Aufrechnung erklärt. Das Landgericht hat verkannt, dass eine kon-\n\nkludente Aufrechnungserklärung fehlt, weil für die Klägerin nach der ausdrückli-\n\nchen Erklärung der GmbH, gegen den Anspruch auf die Arbeitgeberbeiträge zur \n\nSozialversicherung aufrechnen zu wollen, allein aus der unterlassenen Abfüh-\n\nrung auch der Arbeitnehmeranteile an der Sozialversicherung mehrere Monate \n\nspäter kein Aufrechnungswille erkennbar war. Die im Widerspruch zum vorher-\n\ngehenden Prozessverhalten erklärte Aufrechnung der Beklagten mit ihr abge-\n\ntretenen Ansprüchen der GmbH aus so genannten \"Notfallbehandlungen\" \n\nscheitert schon an § 393 BGB. \n\nGoette Kraemer Caliebe \n\n Reichart Drescher \n\nVorinstanz: \n\nLG Gießen, Entscheidung vom 17.08.2007 - 3 O 552/03 -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2007/II_ZR_221-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-09-22/ii-zr-221-07","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 393","ref_norm":"393","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 566","ref_norm":"566","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2007/II_ZR_221-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2007/II_ZR_221-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-09-22/ii-zr-221-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2007/II_ZR_221-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 18:46:12.679199+00:00"}}