{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/II_ZS/2007/II_ZR_132-07A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"II. Zivilsenat","decided":"2008-07-14","aktenzeichen":"II ZR 132/07","doktyp":"Urteil","leitsatz":"BGB §§ 371, 398, 812 Abs. 1 a) Eine Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels analog § 371 BGB ist - jedenfalls dann - zulässig, wenn über eine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO rechtskräftig zugunsten des Klägers entschieden worden ist. b) Tritt die Rechtskraft des Urteils über die Klage nach § 767 ZPO erst in der Revisi- onsinstanz ein und wird daraufhin der Titel herausgegeben, sind diese Umstände, wenn sie unstreitig sind, auch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen und füh- ren auf Antrag des Klägers zur Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits, wenn die Klage analog § 371 BGB im Zeitpunkt der Titelherausgabe wegen Erlö- schens der titulierten Forderung begründet war und der Herausgabeschuldner der Erledigung widerspricht. c) Anders als bei § 368 BGB kann im Rahmen des § 371 Satz 2 BGB eine Forderung auch durch Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden.","text_plain":"Berichtigter Leitsatz \n\nNachschlagewerk: \n\nja \n\nBGHZ: \n\nBGHR: \n\nnein \n\nja \n\nBGB §§ 371, 398, 812 Abs. 1 \n\na) Eine Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 \n\nZPO fallenden Titels analog § 371 BGB ist - jedenfalls dann - zulässig, wenn über \n\neine Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO rechtskräftig zugunsten des \n\nKlägers entschieden worden ist. \n\nb) Tritt die Rechtskraft des Urteils über die Klage nach § 767 ZPO erst in der Revisi-\n\nonsinstanz ein und wird daraufhin der Titel herausgegeben, sind diese Umstände, \n\nwenn sie unstreitig sind, auch in der Revisionsinstanz zu berücksichtigen und füh-\n\nren auf Antrag des Klägers zur Feststellung der Erledigung des Rechtsstreits, \n\nwenn die Klage analog § 371 BGB im Zeitpunkt der Titelherausgabe wegen Erlö-\n\nschens der titulierten Forderung begründet war und der Herausgabeschuldner der \n\nErledigung widerspricht. \n\nc) Anders als bei § 368 BGB kann im Rahmen des § 371 Satz 2 BGB eine \n\nForderung auch durch Aufrechnung zum Erlöschen gebracht werden. \n\nBGH, Urteil vom 14. Juli 2008 - II ZR 132/07 - OLG Karlsruhe \n\n LG Heidelberg","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2007/II_ZR_132-07A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-07-14/ii-zr-132-07-2","cited_norms":[{"jurabk":"BGB","ref":"§ 371","ref_norm":"371","n":3},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 767","ref_norm":"767","n":2},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 368","ref_norm":"368","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 794","ref_norm":"794","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2007/II_ZR_132-07A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2007/II_ZR_132-07A.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-07-14/ii-zr-132-07-2","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2007/II_ZR_132-07A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:48:54.796122+00:00"}}