{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/II_ZS/2005/II_ZR_281-05A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"II. Zivilsenat","decided":"2007-05-07","aktenzeichen":"II ZR 281/05","doktyp":"Urteil","leitsatz":"BGB §§ 138 Aa, 705 ff. a) Das grundsätzlich nicht anzuerkennende Recht, einen Mitgesellschafter ohne Vorhandensein eines sachlichen Grundes aus einer Gesellschaft ausschlie- ßen zu dürfen, kann ausnahmsweise dann als nicht sittenwidrig angesehen werden, wenn ein neuer Gesellschafter in eine seit langer Zeit bestehende Vertragsarztpraxis aufgenommen wird und das Ausschließungsrecht allein dazu dient, dem Aufnehmenden binnen einer angemessenen Frist die Prü- fung zu ermöglichen, ob zu dem neuen Partner das notwendige Vertrauen hergestellt werden kann und ob die Gesellschafter auf Dauer in der für die gemeinsame Berufsausübung erforderlichen Weise harmonieren können; ei- ne Prüfungsfrist von zehn Jahren überschreitet den anzuerkennenden Rah- men bei weitem (Bestätigung von Sen.Urt. v. 8. März 2004 - II ZR 165/02, ZIP 2004, 903, 904 f. \"Laborärzte-Fall\"). b) Bei einer im Jahr 2000 nach dem zu dieser Zeit gültigen Zulassungsrecht gegründeten ärztlichen Gemeinschaftspraxis beträgt die höchstzulässige Frist, innerhalb derer der aufnehmende Vertragsarzt prüfen kann, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem eintretenden Vertragsarzt auf Dauer möglich ist, drei Jahre.","text_plain":"Berichtigter Leitsatz \n\nNachschlagewerk: ja \n\nBGHZ: \n\nBGHR: \n\nnein \n\nja \n\nBGB §§ 138 Aa, 705 ff. \n\na) Das grundsätzlich nicht anzuerkennende Recht, einen Mitgesellschafter ohne \n\nVorhandensein eines sachlichen Grundes aus einer Gesellschaft ausschlie-\n\nßen zu dürfen, kann ausnahmsweise dann als nicht sittenwidrig angesehen \n\nwerden, wenn ein neuer Gesellschafter in eine seit langer Zeit bestehende \n\nVertragsarztpraxis aufgenommen wird und das Ausschließungsrecht allein \n\ndazu dient, dem Aufnehmenden binnen einer angemessenen Frist die Prü-\n\nfung zu ermöglichen, ob zu dem neuen Partner das notwendige Vertrauen \n\nhergestellt werden kann und ob die Gesellschafter auf Dauer in der für die \n\ngemeinsame Berufsausübung erforderlichen Weise harmonieren können; ei-\n\nne Prüfungsfrist von zehn Jahren überschreitet den anzuerkennenden Rah-\n\nmen bei weitem (Bestätigung von Sen.Urt. v. 8. März 2004 - II ZR 165/02, \n\nZIP 2004, 903, 904 f. \"Laborärzte-Fall\"). \n\nb) Bei einer im Jahr 2000 nach dem zu dieser Zeit gültigen Zulassungsrecht \n\ngegründeten ärztlichen Gemeinschaftspraxis beträgt die höchstzulässige \n\nFrist, innerhalb derer der aufnehmende Vertragsarzt prüfen kann, ob eine \n\nvertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem eintretenden Vertragsarzt auf \n\nDauer möglich ist, drei Jahre. \n\nBGH, Urteil vom 7. Mai 2007 - II ZR 281/05 - OLG Frankfurt am Main \nLG Limburg a.d. Lahn","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2005/II_ZR_281-05A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-05-07/ii-zr-281-05-2","cited_norms":[],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2005/II_ZR_281-05A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2005/II_ZR_281-05A.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-05-07/ii-zr-281-05-2","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2005/II_ZR_281-05A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:38:15.248662+00:00"}}