{"status":"available","doknr":"BGH-Zivilsenate/II_ZS/2003/II_ZR_303-03","ecli":null,"court":"BGH","senate":"II. Zivilsenat","decided":"2005-05-02","aktenzeichen":"II ZR 303/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nII ZR 303/03 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n2. Mai 2005 \n\nin dem Rechtsstreit \n\nDer II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 2. Mai 2005 durch die \n\nRichter Prof. Dr. Goette, Dr. Kurzwelly, Münke, Prof. Dr. Gehrlein und Caliebe \n\ngemäß § 544 Abs. 7 ZPO \n\nbeschlossen: \n\nAuf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten wird das Urteil \n\ndes 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 9. Sep-\n\ntember 2003 aufgehoben. \n\nDie Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch \n\nüber die Kosten des Beschwerdeverfahrens, an das Berufungsge-\n\nricht zurückverwiesen. \n\nGründe: \n\nDas Berufungsgericht hat, wie die Nichtzulassungsbeschwerde zu Recht \n\nrügt, in zweifacher Weise den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör in \n\nentscheidungserheblicher Weise verletzt. \n\nDas Berufungsgericht hat den Vortrag des Beklagten, der für die gegen \n\nihn erhobene Klage als materielle Anspruchsvoraussetzung erforderliche Be-\n\nschluß gemäß § 46 Nr. 8 GmbHG liege nicht vor, übergangen. Darüber hinaus \n\nhat es bei der Entscheidung zur Schadenshöhe die Zeugen nicht vernommen, \n\ndie der Beklagte für seine Behauptung benannt hat, bei den nach Kroatien ge-\n\nlieferten Kosmetikartikeln habe es sich um weitgehend wertlose Altbestände der \n\nFirma C. und nicht um im Eigentum der H. KG stehende Artikel gehandelt. \n\nDie Zurückverweisung gibt dem Berufungsgericht zugleich die Möglich-\n\nkeit, die Frage der Verjährung erneut zu prüfen. Wenn der Zeuge He. bereits im \n\nJuni 1996 Veranlassung hatte, sich wegen ausbleibender Zahlungen eine Voll-\n\nmacht für eine Herausgabeklage gegen die Firma I. erteilen zu lassen, kann \n\ndies dafür sprechen, daß die für den Verjährungsbeginn ausreichende Ver-\n\nschlechterung der Vermögenslage der H. KG bereits zu Beginn des Jahres \n\n1996 eingetreten ist. \n\nGoette \n\nKurzwelly \n\nMünke \n\nGehrlein \n\nCaliebe","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2003/II_ZR_303-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-05-02/ii-zr-303-03","cited_norms":[{"jurabk":"GmbHG","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 544","ref_norm":"544","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2003/II_ZR_303-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2003/II_ZR_303-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-05-02/ii-zr-303-03","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/II_ZS/2003/II_ZR_303-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:40:47.361506+00:00"}}