{"status":"available","doknr":"BGH-UebrigeSenate/LdwS/2005/BLw__11-05","ecli":null,"court":"BGH","senate":"Senat fuer Landwirtschaftssachen","decided":"2005-10-06","aktenzeichen":"BLw 11/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nBLw 11/05 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n6. Oktober 2005 \n\nin der Landwirtschaftssache \n\nbetreffend Abfindungsansprüche nach § 44 LwAnpG \n\nDer Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 6. Oktober \n\n2005 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter \n\nDr. Lemke und Dr. Czub - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung \n\nehrenamtlicher Richter - \n\nbeschlossen: \n\nDie Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Senats für \n\nLandwirtschaftssachen des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena \n\nvom 24. März 2005 wird auf Kosten der Antragsteller, die der An-\n\ntragsgegnerin auch die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbe-\n\nschwerdeverfahrens zu erstatten haben, als unzulässig verworfen. \n\nDer Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren be-\n\nträgt 8.000 €. \n\nGründe: \n\nI. \n\nDie Antragsteller machen gegen die Antragsgegnerin Abfindungsan-\n\nsprüche geltend. Sie waren Mitglied der LPG (P) T. , aus der sie am \n\n30. Juni 1991 ausschieden. Im Wege des Zwischenfeststellungsantrags greifen \n\nsie die Wirksamkeit der Teilung der LPG (P) T. in verschiedene Teil-\n\nLPGen (P) und deren Zusammenschluss mit verschiedenen LPGen (T) im Feb-\n\nruar 1991 an, in deren Folge die Agrargenossenschaft H. eG entstand. \n\nZunächst haben die Antragsteller die Feststellung beantragt, dass die \n\nUmwandlungsvorgänge, in deren Ergebnis die Antragsgegnerin gegründet wur-\n\nde, unwirksam sind. Das Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - hat festgestellt, \n\ndass die Antragsgegnerin nicht aus einer formwechselnden Umwandlung oder \n\neiner Teilung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz hervorgegangen ist. \n\nAuf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin hat das Oberlandesgericht \n\n- Senat für Landwirtschaftssachen - den in der Beschwerdeinstanz dahin geän-\n\nderten Antrag, festzustellen, dass die Antragsgegnerin nicht Rechtsnachfolge-\n\nrin verschiedener LPGen ist, teils als unzulässig verworfen und im übrigen als \n\nunbegründet abgewiesen. \n\nMit der - nicht zugelassenen - Rechtsbeschwerde, deren Verwerfung die \n\nAntragsgegnerin beantragt, verfolgen die Antragsteller \n\nihren \n\nin der \n\nBeschwerdeinstanz gestellten Antrag weiter. Die Antragsgegnerin beantragt \n\ndie Verwerfung des Rechtsmittels. \n\nII. \n\nDie Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft. Da das Beschwerdegericht sie \n\nnicht zugelassen hat (§ 24 Abs. 1 LwVG) und ein Fall von § 24 Abs. 2 Nr. 2 \n\nLwVG nicht vorliegt, wäre sie nur unter den Voraussetzungen der Divergenz-\n\nrechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG zulässig. Daran fehlt es indes. \n\nDie Antragsteller meinen, der angefochtene Beschluss weiche von der \n\nSenatsentscheidung vom 5. November 2004 (BLw 26/04, RdL 2005, 86) ab, \n\nweil hier die Verhältnisse zumindest bezüglich der LPG T. völlig an-\n\nders lägen. Darauf kann eine Rechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG \n\nnicht gestützt werden. Vielmehr muss der Rechtsbeschwerdeführer die von der \n\nzum Vergleich herangezogenen und von der angefochtenen Entscheidung ver-\n\nschieden beantwortete Rechtsfrage bezeichnen sowie weiter darlegen, inwie-\n\nweit beide Entscheidungen dieselbe Rechtsfrage verschieden beantworten und \n\ndass die angefochtene Entscheidung auf dieser Abweichung beruht (Senat, \n\nBGHZ 89, 149, 151). Daran fehlt es hier. Die Antragsteller verweisen zwar auf \n\neinen in dem Senatsbeschluss vom 5. November 2004 (aaO) enthaltenen \n\nRechtssatz, zeigen aber keinen davon abweichenden Rechtssatz in der ange-\n\nfochtenen Entscheidung auf. Sie halten diese lediglich für fehlerhaft; das zei-\n\ngen insbesondere die Ausführungen in dem - nach Ablauf der Frist für die Be-\n\ngründung der Rechtsbeschwerde eingegangenen - Schriftsatz vom 18. Juli \n\n2005. Für die Frage der Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach § 24 Abs. 2 \n\nNr. 1 LwVG ist es jedoch ohne Belang, ob dem Beschwerdegericht ein Rechts-\n\nfehler unterlaufen ist, denn ein solcher Fehler macht - für sich genommen - sie \n\nnicht statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, siehe schon BGHZ 15, 5, 9 f. \n\nund Beschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328). \n\nIII. \n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 44, 45 LwVG. Obwohl das \n\nRechtsmittel ohne Rücksicht auf die gesetzlichen Voraussetzungen eingelegt \n\nworden ist, sieht das Gesetz keine Möglichkeit vor, dem Verfahrensbevoll-\n\nmächtigten der Antragsteller die Kosten aufzuerlegen. Etwaige Ersatzansprü-\n\nche der Antragsteller gegen ihren Verfahrensbevollmächtigten werden hiervon \n\njedoch nicht berührt. \n\nKrüger Lemke Czub","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2005/BLw__11-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-10-06/blw-11-05","cited_norms":[{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":5},{"jurabk":"LAnpG","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":1},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":1},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2005/BLw__11-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2005/BLw__11-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-10-06/blw-11-05","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2005/BLw__11-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 17:07:38.566441+00:00"}}