{"status":"available","doknr":"BGH-UebrigeSenate/LdwS/2004/BLw__35-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"Senat fuer Landwirtschaftssachen","decided":"2005-03-03","aktenzeichen":"BLw 35/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nBLw 35/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n3. März 2005 \n\nin der Landwirtschaftssache \n\nDer Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 3. März 2005 \n\ndurch den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. Wenzel und die Richter \n\nProf. Dr. Krüger und Dr. Lemke - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung \n\nehrenamtlicher Richter - \n\nbeschlossen: \n\nDie Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluß des Landwirt-\n\nschaftssenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 5. August 2004 \n\nwird auf Kosten der Antragstellerin zu 2 als unzulässig verworfen. \n\nDer Gegenstandswert für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren \n\nbeträgt 192.000,00 €. \n\nGründe: \n\nI. \n\nMit notariell beurkundetem Vertrag vom 19. Dezember 2002 veräußerten die \n\nAntragsteller zu 1 an die Antragstellerin zu 2 land- und forstwirtschaftlich genutzte \n\nFlächen. Die nach dem Grundstücksverkehrsgesetz notwendige Genehmigung er-\n\nteilte der Beteiligte zu 3 nur unter einer Auflage. Den von der Antragstellerin zu 2 \n\ndagegen gerichteten Antrag auf gerichtliche Entscheidung hat das Amtsgericht \n\n- Landwirtschaftsgericht - zurückgewiesen. Die sofortige Beschwerde der Antragstel-\n\nlerin zu 2 ist nur teilweise erfolgreich gewesen. \n\nMit ihrer Beschwerde will die Antragstellerin zu 2 die Zulassung der Rechts-\n\nbeschwerde gegen den Beschluß des Oberlandesgerichts - Landwirtschaftssenat - \n\nerreichen. \n\nII. \n\n1. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht statthaft, weil das Gesetz dieses \n\nRechtsmittel in Landwirtschaftssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 9 ff. \n\nLwVG) nicht vorsieht. \n\n2. Als Rechtsbeschwerde ist das Rechtsmittel ebenfalls nicht statthaft. Da das \n\nBeschwerdegericht sie nicht zugelassen hat (§ 24 Abs. 1 Satz 1 LwVG) und ein Fall \n\nvon § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG nicht vorliegt, wäre sie nur unter den Voraussetzungen \n\ndes § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG zulässig. Daran fehlt es jedoch. Die Antragstellerin zu 2 \n\nberuft sich noch nicht einmal auf eine Divergenz im Sinne dieser Vorschrift. \n\nIII. \n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 44, 45 LwVG. Obwohl das Rechtsmit-\n\ntel ohne Rücksicht auf die fehlenden gesetzlichen Voraussetzungen eingelegt wor-\n\nden ist, sieht das Gesetz keine Möglichkeit vor, dem Verfahrensbevollmächtigten der \n\nAntragstellerin zu 2 die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens aufzuer-\n\nlegen. Etwaige Ersatzansprüche der Antragstellerin zu 2 gegen ihren Verfahrensbe-\n\nvollmächtigten werden hiervon jedoch nicht berührt. \n\nWenzel Krüger Lemke","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2004/BLw__35-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-03-03/blw-35-04","cited_norms":[{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":3},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 9","ref_norm":"9","n":1},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":1},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2004/BLw__35-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2004/BLw__35-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-03-03/blw-35-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2004/BLw__35-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:32:26.638629+00:00"}}