{"status":"available","doknr":"BGH-UebrigeSenate/LdwS/2003/BLw__19-03","ecli":null,"court":"BGH","senate":"Senat fuer Landwirtschaftssachen","decided":"2003-10-30","aktenzeichen":"BLw 19/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBLw 19/03\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n30. Oktober 2003\n\nin der Landwirtschaftssache\n\nbetreffend Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz\n\nDer Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 30. Oktober\n\n2003 durch den Vizepräsidenten des Bundesgerichtshofes Dr. Wenzel und die\n\nRichter Prof. Dr. Krüger und Dr. Lemke - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne\n\nZuziehung ehrenamtlicher Richter -\n\nbeschlossen:\n\nDie Rechtsbeschwerde gegen den Beschluß des Senats für\n\nLandwirtschaftssachen des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena\n\nvom 15. Mai 2003 wird auf Kosten des Antragstellers, der der An-\n\ntragsgegnerin auch die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbe-\n\nschwerdeverfahrens zu erstatten hat, als unzulässig verworfen.\n\nDer Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren be-\n\nträgt 20.500 \n\nGründe:\n\nI.\n\nDer Antragsteller macht aus abgetretenem Recht seiner verstorbenen\n\nMutter einen Barabfindungsanspruch nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 LwAnpG gegen\n\ndie Antragsgegnerin geltend. Das Landwirtschaftsgericht hat seinen Antrag auf\n\nangemessene Barabfindung, mindestens aber auf Zahlung von 37.234 DM zu-\n\nzüglich einer angemessenen Vergütung für die von seiner Mutter und seinem\n\nStiefvater geleisteten Arbeitsjahre abgewiesen. Seine sofortige Beschwerde ist\n\n(cid:0)\n\nohne Erfolg geblieben. Mit der - nicht zugelassenen - Rechtsbeschwerde ver-\n\nfolgt er seinen Antrag weiter.\n\nII.\n\nDie Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft. Da das Beschwerdegericht sie\n\nnicht zugelassen hat (§ 24 Abs. 1 LwVG) und ein Fall von § 24 Abs. 2 Nr. 2\n\nLwVG nicht vorliegt, wäre sie nur unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2\n\nNr. 1 LwVG zulässig. Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor (dazu\n\nnäher BGHZ 89, 149 ff.).\n\nSoweit die Rechtsbeschwerde einen Abweichungsfall im Sinne des § 24\n\nAbs. 2 Nr. 1 LwVG daraus herleiten will, daß das Beschwerdegericht unter\n\nVerletzung der von dem Bundesgerichtshof hierzu aufgestellten Grundsätze in\n\neinem Schweigen auf ein modifiziertes Angebot eine Annahme gesehen hat, so\n\nverkennt sie, daß diese Ausführungen nicht entscheidungserheblich sind. Das\n\nBeschwerdegericht geht nämlich - zusätzlich - von einer Annahme nach § 151\n\nBGB aus.\n\nZwar meint die Rechtsbeschwerde, auch insoweit weiche das Be-\n\nschwerdegericht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab. Das ist\n\nindes nicht der Fall. Ohnehin läge ein Abweichungsfall nur vor, wenn das Be-\n\nschwerdegericht einen Rechtssatz aufgestellt hätte, der einem von dem Bun-\n\ndesgerichtshof vertretenen Rechtssatz widerspräche (BGHZ 89, 149 ff.). Sol-\n\nches zeigt die Rechtsbeschwerde nicht auf. Eine lediglich inhaltliche Abwei-\n\nchung, eine falsche Anwendung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die\n\ndie Rechtsbeschwerde allein geltend macht, führt - für sich genommen - nicht\n\nzur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde (ständige Senatsrechtsprechung, vgl.\n\nschon Beschl. v. 1. Juni 1977, V BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328). Im übrigen\n\nliegt ein solcher Rechtsfehler aber auch nicht vor. Das Beschwerdegericht hat\n\ndie Voraussetzungen des § 151 BGB nicht verkannt, die entgegen der Auffas-\n\nsung der Rechtsbeschwerde und in Übereinstimmung mit dem von ihr zitierten\n\nUrteil des Bundesgerichtshofs (vom 14. April 1999, VIII ZR 370/97, NJW 1999,\n\n2179) auch und gerade gegeben sein können, wenn die Annahmeerklärung\n\nkonkludent, z.B. durch Bewirkung der Leistung, erfolgt. Auf den Zugang dieser\n\nkonkludenten Erklärung wird dann gem. § 151 BGB verzichtet.\n\nIII.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 44, 45 LwVG.\n\nWenzel Krüger Lem-\n\nke","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2003/BLw__19-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2003-10-30/blw-19-03","cited_norms":[{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":4},{"jurabk":"BGB","ref":"§ 151","ref_norm":"151","n":3},{"jurabk":"LAnpG","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":1},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":1},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2003/BLw__19-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2003/BLw__19-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2003-10-30/blw-19-03","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2003/BLw__19-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 14:52:14.752416+00:00"}}