{"status":"available","doknr":"BGH-UebrigeSenate/LdwS/2001/BLw__38-01","ecli":null,"court":"BGH","senate":"Senat fuer Landwirtschaftssachen","decided":"2002-01-31","aktenzeichen":"BLw 38/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBLw 38/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n31. Januar 2002\n\nin der Landwirtschaftssache\n\nbetreffend Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz\n\nDer Bundesgerichtshof, Senat für Landwirtschaftssachen, hat am 31. Januar\n\n2002 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die Richter\n\nProf. Dr. Krüger und Dr. Klein - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuzie-\n\nhung ehrenamtlicher Richter -\n\nbeschlossen:\n\nDie Rechtsbeschwerde gegen den undatierten, auf mündliche\n\nVerhandlung vom 10. Oktober 2001 ergangenen Beschluß des\n\nSenats für Landwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts Naum-\n\nburg wird auf Kosten des Antragstellers, der der Antragsgegnerin\n\netwaige außergerichtliche Kosten des Rechtsbeschwerdeverfah-\n\nrens zu erstatten hat, als unzulässig verworfen.\n\nDer Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren be-\n\nträgt 57.199,13 €.\n\nGründe:\n\nI.\n\nDer Antragsteller macht wegen seiner Mitgliedschaft in einer Rechtsvor-\n\ngängerin der Antragsgegnerin Abfindungsansprüche nach dem Landwirt-\n\nschaftsanpassungsgesetz geltend. Das Landwirtschaftsgericht hat seinem auf\n\nZahlung von 166.596,25 DM nebst Zinsen gerichteten Antrag nur in Höhe von\n\n54.724,47 DM nebst Zinsen stattgegeben. Seine Beschwerde ist ohne Erfolg\n\ngeblieben. Mit der - nicht zugelassenen - Rechtsbeschwerde verfolgt er seinen\n\nZahlungsantrag im Umfang der Abweisung weiter.\n\nII.\n\nDie Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft. Da das Beschwerdegericht sie\n\nnicht zugelassen hat (§ 24 Abs. 1 LwVG) und ein Fall von § 24 Abs. 2 Nr. 2\n\nLwVG nicht vorliegt, wäre sie nur unter den Voraussetzungen des § 24 Abs. 2\n\nNr. 1 LwVG zulässig. Diese Voraussetzungen liegen jedoch nicht vor (dazu\n\nnäher BGHZ 89, 149 ff).\n\nDer Antragsteller meint, der angefochtene Beschluß stehe in einem in-\n\nhaltlichen Widerspruch zu der Entscheidung des Senats vom 1. Juli 1994\n\n(BLw 95/93, AgrarR 1994, 303, 304). Dabei übersieht er zum einen, daß nicht\n\njede inhaltliche Abweichung einen Abweichungsfall im Sinne des § 24 Abs. 2\n\nNr. 1 LwVG begründet. Nur wenn das Beschwerdegericht einen abstrakten\n\nRechtssatz aufgestellt hätte - was die Rechtsbeschwerde aber nicht aufzeigt -,\n\nder einem Rechtssatz eines anderen Oberlandesgerichts oder des Bundesge-\n\nrichtshofs widerspräche, läge ein solcher Fall vor. Zum anderen verkennt der\n\nAntragsteller, daß die zitierte Senatsentscheidung zu der hier vorliegenden\n\nFrage, unter welchen Voraussetzungen von einem wirksamen Ausschluß eines\n\nLPG-Mitglieds nach Nr. 16 Abs. 1d LPG-Musterstatut (P) auszugehen ist, gar\n\nkeine Aussage trifft. Dort ging es nämlich nicht um die Frage eines auf diese\n\nNorm gestützten Ausschlusses, sondern darum, ob eine Mitgliederversamm-\n\nlung beschließen kann, daß die Mitgliedschaft bei allen Mitgliedern mit Erre i-\n\nchen des Rentenalters erlischt. Ferner ging es darum, welche Anforderungen\n\nan einen Austritt eines Mitglieds zu stellen sind. Die von der Rechtsbeschwer-\n\nde ebenfalls zitierte Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena\n\n(LWU 526/96 [13]) deckt sich - soweit sie mitgeteilt wird - mit dieser BGH-Ent-\n\nscheidung. Gleiches gilt für die referierten Ausführungen des Brandenburgi-\n\nschen Oberlandesgerichts im Beschluß vom 6. Februar 1997 (5 W 29/96).\n\nIII.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf §§ 44, 45 LwVG.\n\nWenzel\n\n Krüger\n\n Klein","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2001/BLw__38-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-01-31/blw-38-01","cited_norms":[{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":4},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":1},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2001/BLw__38-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2001/BLw__38-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-01-31/blw-38-01","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2001/BLw__38-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 12:50:01.736366+00:00"}}