{"status":"available","doknr":"BGH-UebrigeSenate/LdwS/2001/BLw__22-01","ecli":null,"court":"BGH","senate":"Senat fuer Landwirtschaftssachen","decided":"2001-09-13","aktenzeichen":"BLw 22/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\nBLw 22/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n13. September 2001\n\nin der Landwirtschaftssache\n\nbetreffend Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz\n\nDer Bundesgerichtshof, Senat \n\nfür Landwirtschaftssachen, hat am\n\n13. September 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wenzel und die\n\nRichter Prof. Dr. Krüger und Dr. Klein - gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne\n\nZuziehung ehrenamtlicher Richter -\n\nbeschlossen:\n\nDie Rechtsbeschwerde gegen den auf die mündliche Verhandlung\n\nvom 30. März 2001 ergangenen Beschluß des Senats für Land-\n\nwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts Naumburg wird auf\n\nKosten der Antragsteller, die der Antragsgegnerin die außerge-\n\nrichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu erstatten\n\nhaben, als unzulässig verworfen.\n\nDer Geschäftswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt\n\n55.866 DM.\n\nGründe:\n\nI.\n\nDie Antragssteller sind aus der Antragsgegnerin ausgeschieden. Im\n\nHinblick auf ihr Ausscheiden haben sie mit der Antragsgegnerin eine Vereinba-\n\nrung über die Höhe ihrer Abfindung geschlossen. Den auf der Grundlage die-\n\nser Einigung von der Antragsgegnerin gezahlten Betrag halten sie für zu ge-\n\nring. Sie haben die Zahlung weiterer 55.866 DM zuzüglich Zinsen verlangt.\n\nDas Landwirtschaftsgericht hat den Antrag zurückgewiesen. Die hiergegen ge-\n\nrichtete Beschwerde hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen. Mit der –\n\nnicht zugelassenen - Rechtsbeschwerde verfolgen die Antragsteller ihren An-\n\ntrag weiter.\n\nII.\n\nDie Rechtsbeschwerde ist unzulässig. Das Beschwerdegericht hat sie\n\nnicht zugelassen (§ 24 Abs. 1 LwVG). Da ein Fall von § 24 Abs. 2 Nr. 2 LwVG\n\nnicht vorliegt, wäre sie nur unter den Voraussetzungen von § 24 Abs. 2 Nr. 1\n\nLwVG statthaft (vgl. dazu näher BGHZ 89, 149, 151 f).\n\nEinen Abweichungsfall im Sinne von § 24 Abs. 2 Nr. 1 LwVG zeigt die\n\nRechtsbeschwerde nicht auf. Sie macht vielmehr geltend, die Entscheidung\n\nstehe in Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Das be-\n\ngründet keinen zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führenden Abwei-\n\nchungsfall. Die Abweichungsbeschwerde dient der Wahrung der Rechtseinheit\n\nund ist daher auf Fälle beschränkt, in denen das Beschwerdegericht eine ande-\n\nre Rechtsauffassung vertritt, als die Entscheidung eines anderen maßgebli-\n\nchen Gerichts. Die bloße Nichtanwendung oder fehlerhafte Anwendung materi-\n\nellen und formellen Rechts führt allein nicht zur Zulässigkeit der Rechtsbe-\n\nschwerde (st. Senatsrechtsprechung, vgl. schon Beschl. v. 1. Juni 1977,\n\nV BLw 1/77, AgrarR 1977, 327, 328).\n\nIII.\n\nDie Kostenentscheidung folgt aus §§ 44, 45 LwVG. Das Gesetz sieht\n\nkeine Möglichkeit vor, den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller die\n\nKosten des ersichtlich ohne Rücksicht auf die gesetzlichen Voraussetzungen\n\neingelegten Rechtsmittels aufzuerlegen. Etwaige Ersatzansprüche der Betei-\n\nligten zu 1 und 2 gegen ihre Verfahrensbevollmächtigten werden hiervon nicht\n\nberührt.\n\nWenzel Krüger Klein","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2001/BLw__22-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-09-13/blw-22-01","cited_norms":[{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 24","ref_norm":"24","n":4},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 20","ref_norm":"20","n":1},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 44","ref_norm":"44","n":1},{"jurabk":"LwVfG","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2001/BLw__22-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2001/BLw__22-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-09-13/blw-22-01","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/LdwS/2001/BLw__22-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 12:25:45.753608+00:00"}}