{"status":"available","doknr":"BGH-UebrigeSenate/KartS/2004/KVR__38-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"Kartellsenat","decided":"2006-07-11","aktenzeichen":"KVR 38/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\nKVR 38/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom 11. Juli 2006 \n\nin der Kartellverwaltungssache \n\nDer Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 11. Juli 2006 durch den \n\nPräsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Hirsch und die Richter Ball, \n\nProf. Dr. Bornkamm, Prof. Dr. Meier-Beck und Dr. Strohn \n\nbeschlossen: \n\nDie Gerichtskosten des Verfahrens tragen die Rechtsbeschwerdeführe-\n\nrin und das Bundeskartellamt je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten \n\nsind nicht zu erstatten. \n\nDer Wert des Verfahrensgegenstandes beträgt bis zur übereinstim-\n\nmenden Erklärung der Erledigung in der Hauptsache 10 Mio. Euro. \n\nGründe: \n\n1 \n\n2 \n\nAufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen hat der Senat nur \n\nnoch über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden. Diese Entscheidung kann \n\ngemäß § 69 Abs. 1, § 76 Abs. 5 Satz 1 GWB im schriftlichen Verfahren ergehen, \n\nnachdem die Parteien hierzu ihr Einverständnis erklärt haben. \n\nNach § 78 GWB i.V. mit § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO, § 91a Abs. 1 Satz 1 \n\nZPO ist über die Kosten des in der Hauptsache für erledigt erklärten gerichtlichen \n\nKartellverwaltungsverfahrens nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des \n\nbisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden. Dabei genügt eine summari-\n\nsche Prüfung der Erfolgsaussicht in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht. Ist der \n\nVerfahrensausgang danach offen, sind die Gerichtskosten hälftig zu teilen, und die \n\naußergerichtlichen Kosten sind nicht zu erstatten (BGH, Beschl. v. 16.11.1999 \n\n- KVR 10/98, WuW/E DE-R 420 - Erledigte Beschwerde). Im Streitfall liegen diese \n\nVoraussetzungen vor. Im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung ist nicht \n\nzu entscheiden, ob das Beschwerdegericht den räumlich und sachlich relevanten \n\nMarkt zutreffend abgegrenzt hat. Es muss ferner offen bleiben, ob die Annahme \n\ndes Beschwerdegerichts, der angemeldete Zusammenschluss werde auf diesem \n\nMarkt zu einer marktbeherrschenden Stellung der Beteiligten zu 1 führen, den An-\n\ngriffen der Rechtsbeschwerde standgehalten hätte oder nicht. Der Sachverhalt \n\nwirft insoweit eine Reihe schwieriger Fragen auf, deren Beantwortung im Rahmen \n\nder summarischen Prüfung nicht veranlasst ist. Es entspricht daher billigem Er-\n\nmessen, die Gerichtskosten des Verfahrens der Rechtsbeschwerdeführerin und \n\ndem Bundeskartellamt je zur Hälfte aufzuerlegen und eine Erstattung außerge-\n\nrichtlicher Kosten, auch eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beige-\n\nladenen, nicht vorzusehen. \n\nHirsch \n\nBall \n\nBornkamm \n\nMeier-Beck \n\nStrohn \n\nVorinstanz: \n\nOLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.10.2004 - VI-Kart 7/04 (V) -","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/KartS/2004/KVR__38-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-07-11/kvr-38-04","cited_norms":[{"jurabk":"VwGO","ref":"§ 161","ref_norm":"161","n":1},{"jurabk":"ZPO","ref":"§ 91a","ref_norm":"91a","n":1},{"jurabk":"GWB","ref":"§ 76","ref_norm":"76","n":1},{"jurabk":"GWB","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/KartS/2004/KVR__38-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/KartS/2004/KVR__38-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-07-11/kvr-38-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/UebrigeSenate/KartS/2004/KVR__38-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:44:15.528716+00:00"}}