{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/5_StS/2009/5_StR_168-09","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2009-06-22","aktenzeichen":"5 StR 168/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 168/09 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 22. Juni 2009 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes u. a. \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Juni 2009 \n\nbeschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des \n\nLandgerichts Berlin vom 9. Oktober 2008 wird \n\na) das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, \n\nsoweit der Angeklagte in den Fällen III. 6 bis III. 8 der \n\nUrteilsgründe verurteilt worden ist; insoweit hat die \n\nStaatskasse die Kosten des Verfahrens und die dem \n\nAngeklagten entstandenen notwendigen Auslagen \n\nzu tragen; \n\nb) das vorbezeichnete Urteil dementsprechend \n\nim \n\nSchuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklag-\n\nte des sexuellen Missbrauchs von Kindern in fünf \n\nFällen und der gefährlichen Körperverletzung in drei \n\nFällens schuldig ist und gemäß § 349 Abs. 4 StPO \n\nim Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe aufge-\n\nhoben. \n\n2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird nach \n\n§ 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. \n\n3. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-\n\nhandlung und Entscheidung, auch über die verbliebenen \n\nKosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkam-\n\nmer des Landgerichts zurückverwiesen. \n\nG r ü n d e \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs \n\nvon Kindern in acht Fällen – jeweils begangen an seiner (Adoptiv-)Tochter \n\n(Einzelstrafen jeweils sieben Monate Freiheitsstrafe) – und wegen gefährli-\n\ncher Körperverletzung zum Nachteil seines Sohnes in drei Fällen (Einzelstra-\n\nfen jeweils sechs Monate Freiheitsstrafe) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von \n\nzwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. \n\n2 \n\n1. Der Senat stellt das Verfahren auf Antrag des Generalbundesan-\n\nwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit der Angeklagte in den Fäl-\n\nlen III. 6 bis III. 8 der Urteilsgründe wegen sexuellen Missbrauchs seiner \n\nTochter verurteilt worden ist. Insoweit tragen die Feststellungen, dass er sie \n\n„an den Oberschenkeln“ bzw. „im Bereich der Oberschenkel“ streichelte, „um \n\nsich sexuell zu erregen“ den Schuldspruch nicht (vgl. BGH NStZ 2001, 370). \n\nZur Begründung der erforderlichen äußeren Erheblichkeit (§ 184g Nr. 1 \n\nStGB; vgl. Fischer, StGB 56. Aufl. § 184g Rdn. 7) der sexuellen Handlung \n\nwären nähere Feststellungen über Art und Intensität des Streichelns notwen-\n\ndig gewesen. \n\n3 \n\n2. Aus den verbliebenen moderaten Einzelfreiheitsstrafen ist eine \n\nneue Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden (vgl. BVerfG NJW 2007, 2977, 2982), \n\nohne dass es allerdings der Aufhebung von Feststellungen bedarf. Neue \n\nFeststellungen dürfen der Gesamtstrafenbildung zugrunde gelegt werden, \n\nsofern sie den bisherigen nicht widersprechen. \n\nBrause Schaal Schneider \n\nDölp König","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2009/5_StR_168-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-06-22/5-str-168-09","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 184g","ref_norm":"184g","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2009/5_StR_168-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2009/5_StR_168-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-06-22/5-str-168-09","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2009/5_StR_168-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:35:46.882761+00:00"}}