{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/5_StS/2008/5_StR_605-08","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2009-02-24","aktenzeichen":"5 StR 605/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 605/08 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 24. Februar 2009 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen besonders schweren Raubes u. a. \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. Februar 2009 \n\nbeschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten L. gegen das Urteil \n\ndes Landgerichts Bautzen vom 10. Juni 2008 wird nach \n\n§ 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu \n\ntragen. \n\nErgänzend bemerkt der Senat zu der geltend gemachten Nichteinhaltung \n\neiner Wahrunterstellung: \n\nDas Landgericht hat als wahr unterstellt, dass der Angeklagte L. nicht \n\nin dem Taxifahrzeug saß, in welchem sich die Mittäter G. und U. \n\nin die Nähe des abgestellten, bei dem ersten Tankstellenüberfall benutzten \n\nPkw fahren ließen. \n\nDieser Umstand durfte als wahr unterstellt werden. Er war nicht von vornher-\n\nein bedeutungslos, sondern geeignet, zu Gunsten des Angeklagten die be-\n\nlastende Beweislage einzuengen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 \n\nWahrunterstellung 37; 40). \n\nEin Verstoß gegen die zugesagte Wahrunterstellung liegt nicht darin, dass \n\ndas Landgericht bei der Wiederinbesitznahme des Tatfahrzeugs durch die \n\nMittäter von der Anwesenheit des Angeklagten L. ausgegangen ist \n\n(UA S. 22). Eine gänzliche Abwesenheit L. s folgt nicht aus dessen \n\nNichtteilnahme an der Taxifahrt, sondern stellte insoweit lediglich eine auf \n\nLetzterem aufbauende Schlussfolgerung dar, zu der das Landgericht indes \n\nnicht genötigt war (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstel-\n\nlung 20). \n\nDie unterstellte Nichtteilnahme L. s an der Taxifahrt tritt auch nicht in \n\nWiderspruch zu der von G. und U. bekundeten Fahrt zum Abstel-\n\nlort „zusammen mit L. “ (UA S. 22). Eine gemeinsame Fahrt mehrerer \n\nPersonen zu einem bestimmten Ziel umfasst nicht die Nutzung nur eines \n\nFahrzeugs. Der Angeklagte L. konnte beispielsweise – nach Verab-\n\nredung – mit seinem Pkw oder mit einem anderen Taxi oder Fahrzeug gefah-\n\nren sein. Gerade die Vermeidung einer eine Nachforschung ermöglichenden \n\ngemeinsamen Taxifahrt lag bei dem überaus vorsichtigen, jede Tatspur ver-\n\nmeidenden Angeklagten L. nicht fern. \n\nDas Landgericht war nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch \n\nim Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdi-\n\ngung und seine Abwägung einzustellen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 \n\nSatz 2 Wahrunterstellung 37 m.w.N.). Dass der als wahr unterstellte Um-\n\nstand nun tatsächlich bedeutungslos geworden war, nötigte das Landgericht \n\nauch nicht zu einem Hinweis vor Urteilsverkündung (BGHR StPO § 244 \n\nAbs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 40 m.w.N.). \n\nBasdorf Brause Schneider \n\nDölp König","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2008/5_StR_605-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-02-24/5-str-605-08","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2008/5_StR_605-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2008/5_StR_605-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-02-24/5-str-605-08","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2008/5_StR_605-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:10:18.347613+00:00"}}