{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/5_StS/2007/5_StR___9-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2007-01-30","aktenzeichen":"5 StR 9/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 9/07 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 30. Januar 2007 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen Steuerhinterziehung u. a. \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Januar 2007 \n\nbeschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Oldenburg vom 5. Mai 2006 wird nach § 349 Abs. 2 \n\nStPO als unbegründet verworfen. Jedoch wird das Urteil \n\nnach § 349 Abs. 4 StPO dahin ergänzt, dass der Angeklagte \n\nim Übrigen freigesprochen wird; insoweit fallen die Kosten \n\ndes Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Ange-\n\nklagten der Staatskasse zur Last. \n\nIm Übrigen hat der Beschwerdeführer die Kosten des \n\nRechtsmittels zu tragen. \n\nG r ü n d e \n\n1 \n\nAnklage und Eröffnungsbeschluss legten dem Angeklagten unter an-\n\nderem vierzehn tatmehrheitlich begangene Fälle des Betruges zur Last. \n\nNach Teileinstellung (§ 154 Abs. 2 StPO) hatte das Landgericht – neben \n\nSteuerhinterziehung in zehn Fällen – nur noch über den Tatvorwurf des Be-\n\ntruges in drei Fällen zu entscheiden. Das Landgericht konnte sich nur in ei-\n\nnem (dem gewichtigsten) dieser Fälle mit einem großen Vermögensschaden, \n\nnicht aber hinsichtlich zweier kleinerer Zusatzaufträge vom Vorliegen eines \n\nBetruges überzeugen. Gleichwohl unterließ es einen Teilfreispruch mit Hin-\n\nweis darauf, dass alle drei verbliebenen Betrugstaten „Teilakte einer natürli-\n\nchen Handlung“ seien. Dies hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand. Um \n\nAnklage und Eröffnungsbeschluss zu erschöpfen, muss, wenn nicht wegen \n\naller Delikte verurteilt wird, die nach der Anklage in Tatmehrheit (§ 53 StGB) \n\nbegangen sein sollen, insoweit grundsätzlich freigesprochen werden. Ein \n\nTeilfreispruch muss auch dann ergehen, wenn das Tatgericht die Konkur-\n\nrenzverhältnisse anders beurteilt und von Tateinheit oder – wie hier – von \n\neiner natürlichen Handlungseinheit ausgeht (vgl. BGHSt 44, 196, 202 \n\nm.w.N.; BGH, Beschluss vom 16. April 1996 – 5 StR 127/96; Meyer-Goßner, \n\nStPO 49. Aufl. § 260 Rdn. 13). Der Senat holt den Teilfreispruch nach. \n\n2 \n\nDer Schriftsatz von Rechtsanwalt Behrendt vom 26. Januar 2007 hat \n\nvorgelegen. \n\nHäger Gerhardt Raum \n\nBrause Jäger","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2007/5_StR___9-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-30/5-str-9-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 53","ref_norm":"53","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2007/5_StR___9-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2007/5_StR___9-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-30/5-str-9-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2007/5_StR___9-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:15:38.680695+00:00"}}