{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/5_StS/2007/5_StR__96-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2007-05-10","aktenzeichen":"5 StR 96/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 96/07 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 10. Mai 2007 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u. a. \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Mai 2007 \n\nbeschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten R. wird das Urteil \n\ndes Landgerichts Leipzig vom 2. November 2006 gemäß \n\n§ 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch im Fall II. 1. der \n\nUrteilsgründe und im Ausspruch über die Gesamtfrei-\n\nheitsstrafe aufgehoben. \n\n2. Die weitergehende Revision wird gemäß § 349 Abs. 2 \n\nStPO als unbegründet verworfen. \n\n3. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-\n\nhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des \n\nRechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des \n\nLandgerichts zurückverwiesen. \n\nG r ü n d e \n\n1 \n\nDas Landgericht hat gegen den Angeklagten wegen (besonders) \n\nschwerer räuberischer Erpressung die Einsatzfreiheitsstrafe von fünf Jahren \n\nfestgesetzt, ihn ferner wegen Nötigung in Tateinheit mit Sachbeschädigung \n\nschuldig gesprochen und auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und \n\neinem Monat erkannt. Die mit der Sachrüge geführte Revision des Angeklag-\n\nten erzielt den aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Teilerfolg. Im Übrigen \n\nist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. \n\n2 \n\nZu Lasten des Angeklagten hat das Landgericht die Annahme eines \n\nminder schweren Falles einer (besonders) schweren räuberischen Erpres-\n\nsung gemäß § 250 Abs. 3 StGB abgelehnt. Es hat dabei zu seinen Lasten \n\ngewürdigt, dass er „das Messer zum Einsatz brachte, um der gegenüber dem \n\nGeschädigten D. erhobenen Forderung Nachdruck zu verleihen.“ \n\n3 \n\nBei dieser die Strafrahmenwahl mitbestimmenden Erwägung besorgt \n\nder Senat, dass das Landgericht die bloße Verwendung des die Raubqualifi-\n\nkation des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB begründenden gefährlichen Werkzeugs \n\n– entgegen § 46 Abs. 3 StGB – bei der Bemessung der Freiheitsstrafe von \n\nfünf Jahren herangezogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Mai 2004 – \n\n5 StR 164/04). Dies gilt umso mehr, als angesichts zahlreicher Begleitum-\n\nstände die Annahme eines minder schweren Falles gemäß § 250 Abs. 3 \n\nStGB durchaus nahe lag. \n\n4 \n\n4. Der Aufhebung von Feststellungen bedarf es nicht. Der neue Tat-\n\nrichter wird die Strafe für die besonders schwere räuberische Erpressung \n\nund die Gesamtfreiheitsstrafe auf der Grundlage der getroffenen Feststellun-\n\ngen zumessen können, die freilich um solche ergänzbar sind, die den bishe-\n\nrigen Feststellungen nicht widersprechen. Da sich das Verfahren nur noch \n\ngegen einen Erwachsenen richtet, hat der Senat die Sache an eine allgemei-\n\nne Strafkammer zurückverwiesen (BGHSt 35, 267). \n\nBasdorf Gerhardt Raum \n\nBrause Jäger","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2007/5_StR__96-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-05-10/5-str-96-07","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 250","ref_norm":"250","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 46","ref_norm":"46","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2007/5_StR__96-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2007/5_StR__96-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-05-10/5-str-96-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2007/5_StR__96-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:39:51.605148+00:00"}}