{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/5_StS/2007/5_StR_123-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2007-05-09","aktenzeichen":"5 StR 123/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 123/07 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 9. Mai 2007 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer \n\n Menge \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. Mai 2007 \n\nbeschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Dresden vom 22. Mai 2006 wird nach § 349 Abs. 2 \n\nStPO mit der Maßgabe (§ 349 Abs. 4 StPO) als unbegründet \n\nverworfen, dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheits-\n\nstrafe von drei Jahren und sieben Monaten verurteilt wird. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu \n\ntragen. \n\nG r ü n d e \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Be-\n\ntäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfrei-\n\nheitsstrafe von drei Jahren, sieben Monaten und zwei Wochen verurteilt. Da-\n\nbei ist es bewusst von der Vorschrift des § 39 StGB abgewichen, nach der \n\nFreiheitsstrafen von längerer Dauer als einem Jahr nach vollen Monaten und \n\nJahren zu bemessen sind. Die Strafkammer sah sich hierzu befugt, um ihre \n\n– nicht protokollierte – Zusage an den Angeklagten umsetzen zu können, \n\n„sofort nach Urteilsverkündung und Rechtskraft des Urteils einen Beschluss \n\nzur Aussetzung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung zu treffen.“ Dies hält \n\nrechtlicher Nachprüfung nicht stand. \n\n2 \n\nBereits das „Ziel“ der Strafkammer, „eine Strafe zu verhängen, die \n\ndem Zeitpunkt der Halbstrafe bei Urteilsverkündung entsprach“ (UA S. 60), \n\nbegegnet erheblichen rechtlichen Bedenken. Denn dies lässt besorgen, das \n\nLandgericht könnte sich nicht an der von ihm für schuldangemessen erachte-\n\nten Strafe orientiert haben, um anstelle der sonst hierzu berufenen Strafvoll-\n\nstreckungskammer (§ 462a Abs. 1, § 454 StPO) selbst eine Entscheidung \n\ngemäß § 57 Abs. 2 StGB treffen zu können. Hier ist angesichts der weiteren \n\nStrafzumessungserwägungen des Landgerichts auszuschließen, dass der \n\nAngeklagte dadurch beschwert sein könnte. Gleichwohl hat im Hinblick auf \n\ndie Vorschrift des § 39 StGB der die vollen Monate und Jahre übersteigende \n\nGesamtstrafausspruch zu entfallen. Ein Fall, in dem eine Gesamtfreiheits-\n\nstrafe von über einem Jahr auch nach Wochen zu bemessen wäre (vgl. Hä-\n\nger in LK 11. Aufl. § 39 Rdn. 7), liegt entgegen der Auffassung der Straf-\n\nkammer nicht vor. Der Senat berichtigt deshalb das Urteil entsprechend. \n\n3 \n\nDie weitergehende Revision des Angeklagten ist aus den Gründen \n\nder Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 20. März 2007 unbegrün-\n\ndet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. \n\nBasdorf Gerhardt Raum \n\nBrause Jäger","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2007/5_StR_123-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-05-09/5-str-123-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 39","ref_norm":"39","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 57","ref_norm":"57","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 454","ref_norm":"454","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2007/5_StR_123-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2007/5_StR_123-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-05-09/5-str-123-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2007/5_StR_123-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:39:18.620145+00:00"}}