{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/5_StS/2006/5_StR_238-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2006-08-24","aktenzeichen":"5 StR 238/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 238/06 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 24. August 2006 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen gewerbsmäßigen Schmuggels u. a. \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 24. August 2006 \n\nbeschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des \n\nLandgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2005 \n\nwird das Verfahren in den Fällen 20 bis 23 des Urteils \n\neingestellt (§ 349 Abs. 4 StPO); insoweit trägt die Staats-\n\nkasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen \n\nAuslagen des Angeklagten. \n\n2. Der Schuldspruch wird dahingehend abgeändert, dass \n\nder Angeklagte des gewerbsmäßigen Schmuggels in \n\nTateinheit mit Bestechlichkeit in 35 Fällen schuldig ist. \n\n3. Die weitergehende Revision wird gemäß § 349 Abs. 2 \n\nStPO als unbegründet verworfen. \n\n4. Der Beschwerdeführer hat die übrigen Kosten des Recht-\n\nmittels zu tragen. \n\nG r ü n d e \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten, einen ehemaligen Zoll-\n\nbeamten am Frankfurter Flughafen, wegen gewerbsmäßigen Schmuggels in \n\nTateinheit mit Bestechlichkeit in 39 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von \n\nzwei Jahren und fünf Monaten verurteilt, weil er – zusammen mit Mittätern – \n\naus Thailand importierte Textilien falsch deklarierte, anschließend zum Teil \n\nselbst abfertigte und dadurch Einfuhrabgaben in Höhe von fast 50.000 € hin-\n\nterzog. Seine Revision führt zur Teileinstellung des Verfahrens; im Übrigen \n\nist das Rechtsmittel aus den Gründen der Antragsschrift der Bundesanwalt-\n\nschaft im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO unbegründet. \n\n2 \n\nDie im Tenor näher bezeichneten Taten sind verjährt. Die erste \n\nverjährungsunterbrechende Handlung war hier die Anordnung der Übersen-\n\ndung der Akten zur Akteneinsicht durch den Verteidiger des Angeklagten am \n\n16. Juli 2001 (vgl. hierzu BGH NStZ 2002, 429), weil sämtliche in Betracht \n\nkommende Unterbrechungshandlungen weder den Tatzeitraum noch die ein-\n\nzelnen Taten hinreichend konkretisiert haben (vgl. speziell zu den Anforde-\n\nrungen bei Steuerstraftaten BGH wistra 2000, 477). \n\n3 \n\nDer Senat schließt aus, dass der Tatrichter aus den verblei-\n\nbenden 35 Einzelfreiheitsstrafen (bei einer Einsatzstrafe von einem Jahr und \n\ndrei Monaten) eine andere als die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe gebildet \n\nhätte. \n\nHäger Raum Brause \n\nSchaal Jäger","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2006/5_StR_238-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-08-24/5-str-238-06","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":3}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2006/5_StR_238-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2006/5_StR_238-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-08-24/5-str-238-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2006/5_StR_238-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:51:05.163761+00:00"}}