{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/5_StS/2005/5_StR_482-05A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2006-06-29","aktenzeichen":"5 StR 482/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 482/05 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 29. Juni 2006 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen Anstiftung zur Untreue u. a. \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Juni 2006 beschlossen: \n\nDie Beschwerde des Angeklagten gegen den Bewährungsbe-\n\nschluss des Landgerichts Wuppertal vom 27. April 2004 wird \n\nauf seine Kosten als unbegründet verworfen. \n\nG r ü n d e \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Anstiftung zur \n\nUntreue in zwei Fällen und wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Gesamtfrei-\n\nheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung mit der Aufla-\n\nge zur Bewährung ausgesetzt, dass der Angeklagte insgesamt 750.000 Euro \n\nan mehrere Sozialeinrichtungen zu zahlen hat. Darüber hinaus hat es den \n\nAngeklagten wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtgeld-\n\nstrafe von 500 Tagessätzen zu je 300 Euro verurteilt. Der Senat hat die ge-\n\ngen dieses Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten und der Staatsan-\n\nwaltschaft durch Urteil vom heutigen Tage (5 StR 482/05) verworfen. \n\n2 \n\nDie nicht näher begründete Beschwerde des Angeklagten ge-\n\ngen den Bewährungsbeschluss des Landgerichts deckt keine Gesetzwidrig-\n\nkeit im Sinne von § 305a Abs. 1 Satz 2 StPO zum Nachteil des Angeklagten \n\nauf. Auf Grund der im Urteil getroffenen Feststellungen über die Vermögens-\n\nverhältnisse des Angeklagten kann auch ohne entsprechende Darlegungen \n\nin der angefochtenen Entscheidung ausgeschlossen werden, dass er durch \n\ndie erteilte Geldauflage in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen unzumutbar \n\nbe- \n\nlastet wäre. Einer vorausgehenden förmlichen Entschließung des Landge-\n\nrichts nach § 306 Abs. 2 StPO bedurfte es nach den Umständen des Falles \n\nnicht (vgl. BGHR StPO § 305a Abs. 1 Zuständigkeit 1). \n\nBasdorf Häger Gerhardt \n\nRaum Schaal","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2005/5_StR_482-05A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-06-29/5-str-482-05-2","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 305a","ref_norm":"305a","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 306","ref_norm":"306","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2005/5_StR_482-05A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2005/5_StR_482-05A.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-06-29/5-str-482-05-2","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2005/5_StR_482-05A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:41:45.540754+00:00"}}