{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/5_StS/2004/5_StR_587-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2005-02-03","aktenzeichen":"5 StR 587/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 587/04 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 3. Februar 2005 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen schweren Raubes \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. Februar 2005 \n\nbeschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des \n\nLandgerichts Bremen vom 14. September 2004 nach \n\n§ 349 Abs. 4 StPO im Rechtsfolgenausspruch aufgeho-\n\nben, soweit eine Entscheidung über eine Unterbringung \n\nin einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. \n\n2. Die weitergehende Revision wird gemäß § 349 Abs. 2 \n\nStPO als unbegründet verworfen. \n\n3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-\n\nhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des \n\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landge-\n\nrichts zurückverwiesen. \n\nG r ü n d e \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes zu ei-\n\nner Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die auf die \n\nallgemeine Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten führt lediglich zur \n\nBeanstandung des unterbliebenen Maßregelausspruchs; im übrigen erweist \n\nsie sich im Sinne des § 349 Abs. 2 StGB als unbegründet. \n\n1. Das Landgericht hat es rechtsfehlerhaft unterlassen, eine Entschei-\n\ndung über eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB \n\nzu treffen. Daß nur der Angeklagte Revision eingelegt hat, hindert die Nach-\n\nholung einer Unterbringungsanordnung nicht (§ 358 Abs. 2 Satz 2 StPO; \n\nBGHSt 37, 5). Der Angeklagte hat – trotz eines in der Revisionsinstanz er-\n\nfolgten Hinweises – die Nichtanwendung des § 64 StGB nicht vom Revisi-\n\nonsangriff ausgenommen (vgl. BGHSt 37, 5; 38, 362). \n\na) Nach den Urteilsgründen ist der Angeklagte seit 2001 kokainabhän-\n\ngig; die Tat beging er möglicherweise unter dem Einfluß von Entzugser-\n\nscheinungen, um seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Aufgrund einer nicht \n\nausschließbaren erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit hat die \n\nStrafkammer den anzuwendenden Strafrahmen nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB \n\nverschoben. In der Kokainabhängigkeit und dem damit einhergehenden \n\nGeldbedarf sieht das Landgericht auch das entscheidende Motiv der Tat. \n\nb) Bei dieser Sachlage mußte die Frage einer Unterbringung nach § 64 \n\nStGB im Urteil abgehandelt werden (vgl. BGHR StGB § 64 Ablehnung 5), \n\nwas die Strafkammer unterlassen hat. Anhaltspunkte dafür, daß keine hinrei-\n\nchend konkrete Aussicht besteht, den Angeklagten von seinem Hang zu hei-\n\nlen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute \n\nSucht zu bewahren (BVerfGE 91, 1, 29), sind nicht ersichtlich. Im Gegenteil \n\nhat das Landgericht ausdrücklich seiner Hoffnung Ausdruck verliehen, daß \n\nder Angeklagte die Zeit des Vollzuges nutzt, um sich von seinem Hang zum \n\nDrogenkonsum zu lösen. \n\n2. Der Strafausspruch hat Bestand. Der Senat kann angesichts der sehr \n\nmaßvollen Strafe ausschließen, daß das Landgericht bei einer Anordnung \n\nder Maßregel zu einer dem Angeklagten noch günstigeren Strafe gelangt \n\nwäre. \n\n3. Der neue Tatrichter wird demnach auf der Grundlage der bisherigen \n\nFeststellungen unter Hinzuziehung eines Sachverständigen (§ 246a StPO), \n\nmit dessen Hilfe er ergänzende Feststellungen treffen darf, über die Maßre-\n\ngel nach § 64 StGB neu zu befinden haben. \n\nBasdorf Gerhardt Raum \n\nBrause Schaal","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2004/5_StR_587-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-02-03/5-str-587-04","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":4},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 49","ref_norm":"49","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 358","ref_norm":"358","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 246a","ref_norm":"246a","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2004/5_StR_587-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2004/5_StR_587-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-02-03/5-str-587-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2004/5_StR_587-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:24:22.058915+00:00"}}