{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/5_StS/2004/5_StR_345-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2004-10-06","aktenzeichen":"5 StR 345/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 345/04 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 6. Oktober 2004 \nin der Strafsache \ngegen \n\n1. \n\n2. \n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer \n\n Menge \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 6. Oktober 2004 \n\nbeschlossen: \n\nAuf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des \n\nLandgerichts Berlin vom 19. März 2004 nach § 349 Abs. 4 \n\nStPO in den Strafaussprüchen mit den Feststellungen auf-\n\ngehoben. \n\nDie weitergehenden Revisionen werden nach § 349 Abs. 2 \n\nStPO als unbegründet verworfen. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-\n\nlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmit-\n\ntel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück-\n\nverwiesen. \n\nG r ü n d e \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten S unter Zubilligung \n\neiner Strafmilderung nach §§ 21, 49 StGB wegen unerlaubten Handeltrei-\n\nbens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe \n\nvon fünf Jahren und zehn Monaten und den Angeklagten L wegen der-\n\nselben Tat zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die Revisionen \n\nder Angeklagten führen zur Aufhebung der Strafaussprüche; im übrigen sind \n\ndie Rechtsmittel unbegründet im Sinne von § 349 Abs. 2 StPO. \n\nBeide Angeklagte sind schwer krank. Bei dem Angeklagten S \n\n ist eine Woche nach seiner Inhaftierung am 22. August 2003 eine \n\nschwerwiegende Krebserkrankung diagnostiziert worden, die nach den Fest-\n\nstellungen des Landgerichts bis zum Tage der Hauptverhandlung trotz Drän-\n\ngens des Angeklagten nicht behandelt worden ist. Der Angeklagte L lei-\n\ndet seit seiner Jugend an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie in \n\neinem chronifizierten Stadium, die seit 1971 vielfach stationär behandelt wer-\n\nden mußte; nach seiner Festnahme erlitt er einen akuten psychotischen \n\nSchub. \n\nGleichwohl ist angesichts der beträchtlichen Menge des angebote-\n\nnen Rauschgifts nicht zu beanstanden, daß das Landgericht für keinen der \n\nAngeklagten einen minder schweren Fall im Sinne des § 29a Abs. 2 BtMG \n\nangenommen hat. Allerdings läßt die Höhe der innerhalb des Regelstrafrah-\n\nmens verhängten Freiheitsstrafen (bei L allerdings nach §§ 21, 49 StGB \n\ngemindert) besorgen, daß die Strafkammer der massiv erhöhten Strafemp-\n\nfindlichkeit beider Angeklagten ein zu geringes Gewicht beigemessen hat. \n\nDenn aufgrund ihrer schwerwiegenden Erkrankungen trifft die Strafe \n\nbeide Angeklagte besonders hart, zumal da eine angemessene medizinische \n\nBehandlung nicht ohne weiteres gewährleistet zu sein scheint. Derartigen \n\naußergewöhnlichen Belastungen ist regelmäßig durch eine Milderung der an \n\nsich verwirkten Strafe Rechnung zu tragen (vgl. BGHR StGB § 46 \n\nSchuldausgleich 3, 7, 13, 19, 25). \n\nHarms Häger Basdorf \n\nGerhardt Raum","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2004/5_StR_345-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-10-06/5-str-345-04","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 49","ref_norm":"49","n":2},{"jurabk":"BtMG 1981","ref":"§ 29a","ref_norm":"29a","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2004/5_StR_345-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2004/5_StR_345-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-10-06/5-str-345-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2004/5_StR_345-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:00:35.041099+00:00"}}