{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/5_StS/2003/5_StR_585-03","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2004-02-17","aktenzeichen":"5 StR 585/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 585/03\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\nvom 17. Februar 2004\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u.a.\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 17. Februar 2004\n\nbeschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\n\nLandgerichts Dresden vom 6. Juni 2003 gemäß § 349\n\nAbs. 4 StPO\n\na) im Schuldspruch dahin geändert, daß in allen Fäl-\n\nlen die Verurteilung wegen tateinheitlich begange-\n\nnen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen\n\nentfällt,\n\nb) im gesamten Strafausspruch aufgehoben.\n\n2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2\n\nStPO als unbegründet verworfen.\n\n3. Zu neuer Straffestsetzung – auch zur Entscheidung\n\nüber die Kosten des Rechtsmittels – wird die Sache an\n\neine andere Strafkammer des Landgerichts zurück-\n\nverwiesen.\n\nG r ü n d e\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs\n\neines Kindes in zwölf Fällen, jeweils tateinheitlich mit sexuellen Mißbrauch\n\neiner Schutzbefohlenen, in einem Fall auch tateinheitlich mit sexueller Nöti-\n\ngung zu vier Jahren und sechs Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die\n\nRevision des Angeklagten hat mit der Sachrüge den aus dem Beschlußtenor\n\nersichtlichen Teilerfolg; im übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne\n\ndes § 349 Abs. 2 StPO.\n\nHinsichtlich der tateinheitlich abgeurteilten Vergehen nach § 174\n\nAbs. 1 Nr. 1 StGB ist Verfolgungsverjährung eingetreten. Die deshalb gebo-\n\ntene Schuldspruchreduzierung zieht die Aufhebung sämtlicher Einzelstrafen\n\nund des Gesamtstrafausspruchs nach sich. Zu alldem hat der Generalbun-\n\ndesanwalt ausgeführt:\n\n„Die Taten wurden in der Zeit von Sommer 1995 bis Ende des Jah-\n\nres 1996 begangen. Eine verjährungsunterbrechende Handlung, die\n\npolizeiliche Vernehmung des (damals) Beschuldigten (vgl. § 78\n\nAbs. 1 Nr. 1 StGB), erfolgte erst am 15. Mai 2002 (Bl. 20 d. A.),\n\nnachdem am 20. März 2002 gegen ihn Strafanzeige erstattet worden\n\nwar (UA S. 13). Zu diesem Zeitpunkt war die fünfjährige Verjäh-\n\nrungsfrist (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB) bereits abgelaufen.\n\nEs läßt sich nicht sicher ausschließen, daß der Strafausspruch von\n\ndem Rechtsfehler betroffen ist. Das Landgericht hebt ausdrücklich\n\n(vgl. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO) als strafschärfend hervor, ‚daß der\n\nAngeklagte neben dem Tatbestand des sexuellen Mißbrauchs von\n\nKindern auch noch jeweils den Tatbestand des sexuellen Miß-\n\nbrauchs von Schutzbefohlenen erfüllte‘ (UA S. 18).\n\nDer Aufhebung von Feststellungen bedarf es nicht. Der neu zur Ent-\n\nscheidung berufene Tatrichter kann ergänzende treffen, die nicht in\n\nWiderspruch zu den bisherigen stehen.“\n\nDem folgt der Senat. Der Schriftsatz des Verteidigers vom 16. Fe-\n\nbruar 2004 hat vorgelegen.\n\nBasdorf Häger Gerhardt\n\nRaum Brause","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2003/5_StR_585-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-02-17/5-str-585-03","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 78","ref_norm":"78","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 267","ref_norm":"267","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2003/5_StR_585-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2003/5_StR_585-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-02-17/5-str-585-03","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2003/5_StR_585-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 15:18:59.419227+00:00"}}