{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/5_StS/2003/5_StR_423-03","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2003-10-30","aktenzeichen":"5 StR 423/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 423/03 \nalt: 5 StR 601/01 \n\nBUNDESGERICHTSHOF \n\nBESCHLUSS \n\nvom 30. Oktober 2003 \nin der Strafsache \ngegen \n\nwegen Steuerhinterziehung \n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. Oktober 2003 \n\nbeschlossen: \n\nAuf die Revision des Angeklagten T wird das Ur- \n\nteil des Landgerichts Berlin vom 30. April 2003, soweit es \n\ndiesen Angeklagten betrifft, nach § 349 Abs. 4 StPO auf-\n\ngehoben. \n\nDie Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, \n\nauch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere \n\nStrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. \n\nG r ü n d e \n\nDer Angeklagte T war mit Urteil vom 8. Juni 2001 vom Land- \n\ngericht Berlin wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen zu einer Gesamt-\n\nfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Seine hiergegen gerich- \n\ntete Revision hatte teilweise Erfolg. Mit Urteil vom 24. Oktober 2002 \n\n(BGH wistra 2003, 100) hob der Senat den gesamten Strafausspruch auf; die \n\nweitergehende Revision des Angeklagten wurde verworfen. Nunmehr hat \n\ndas Landgericht den Angeklagten auf der Grundlage des rechtskräftigen \n\nSchuldspruchs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Mo-\n\nnaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten führt zur Aufhebung des Ur-\n\nteils. \n\nDer Generalbundesanwalt hat dazu ausgeführt: \n\n„Die auf Grund der allgemeinen Sachrüge gebotene Nachprüfung des \n\nUrteils weckt durchgreifende Rechtsbedenken. \n\nDas Landgericht nennt als für die Strafzumessung bestimmenden \n\nUmstand (vgl. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO), daß der Angeklagte, ‚wenn \n\nauch nicht einschlägig, bereits vorbestraft ist‘ (UA S. 43). Diese Erwä-\n\ngung ist rechtsirrig (§ 51 Abs. 1 BZRG), weil damit außer Acht ge- \n\nlassen wird, daß zur Zeit der Entscheidung im Hinblick auf die \n\n(einzige) Verurteilung des Angeklagten durch das Amtsgericht Görlitz \n\nvom 17. März 1998 zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen \n\n(UA S. 29) Tilgungsreife eingetreten war (§ 46 Abs. 1 Nr. 1 lit. a, \n\n§ 45 Abs. 2 BZRG). Daß die Vollstreckung dieser Strafe noch nicht er-\n\nledigt war (§ 47 Abs. 2 BZRG), ist eher fernliegend, jedenfalls aber \n\ndem Urteil nicht zu entnehmen. \n\nIn welchem Umfang die genannte Erwägung dieses zum Nachteil des \n\nAngeklagten beeinflußt hat, ist im Revisionsverfahren nicht feststell-\n\nbar, so daß eine Entscheidung entsprechend § 354 Abs. 1 StPO nicht \n\nmöglich und das Urteil im beantragten Umfang aufzuheben ist.“ \n\nDem schließt sich der Senat an. \n\nHarms Häger Raum \n\nBrause Schaal","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2003/5_StR_423-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2003-10-30/5-str-423-03","cited_norms":[{"jurabk":"BZRG","ref":"§ 47","ref_norm":"47","n":1},{"jurabk":"BZRG","ref":"§ 51","ref_norm":"51","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 267","ref_norm":"267","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"BZRG","ref":"§ 45","ref_norm":"45","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2003/5_StR_423-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2003/5_StR_423-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2003-10-30/5-str-423-03","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2003/5_StR_423-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 14:48:31.796426+00:00"}}