{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/5_StS/2003/5_ARs__63-03","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2003-10-29","aktenzeichen":"5 ARs 63/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 ARs 63/03\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nvom 29. Oktober 2003\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen vorsätzlichen Vollrausches\n\nhier: Anfragebeschluß vom 5. August 2003 – 4 StR 147/03\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. Oktober 2003\n\ngemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 GVG beschlossen:\n\nDem \n\nim Tenor des Anfragebeschlusses genannten\n\nRechtssatz steht Rechtsprechung des Senates nicht ent-\n\ngegen.\n\nG r ü n d e\n\nDer 4. Strafsenat beabsichtigt zu entscheiden:\n\n„Bei einer Verurteilung nach § 323a StGB kommt die Anordnung der\n\nUnterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus trotz uneinge-\n\nschränkt schuldhaften Sichberauschens jedenfalls dann in Betracht,\n\nwenn der Täter anderenfalls in der Sicherungsverwahrung unterge-\n\nbracht werden müßte.“\n\nEr hat deshalb bei den anderen Strafsenaten angefragt, ob an mögli-\n\ncherweise entgegenstehender Rechtsprechung festgehalten wird.\n\nDer 5. Strafsenat hält daran fest, daß die Unterbringung in einem\n\npsychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB die Feststellung voraus-\n\nsetzt, daß der Angeklagte eine \n\nrechtswidrige Tat zumindest \n\nim\n\nZustand der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) begangen hat\n\n(BGHSt 34, 22, 26). Der vorliegende Fall zwingt nicht zur Entscheidung der\n\nFrage, ob im Falle einer Verurteilung wegen Vollrausches nach § 323a StGB\n\nals rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 StGB nur das Sichberauschen, nicht\n\naber die im Rausch begangene Tat anzusehen ist (so BGH – 5. Strafsenat –\n\nNStZ 1996, 41; ebenso BGH NStZ-RR 1997, 299, 300; BGH, Beschl. vom\n\n20. September 1995 – 2 StR 441/95; BGH, Beschl. vom 16. Dezember 1997\n\n– 1 StR 735/97; in diesem Sinne wohl auch BGH NStZ-RR 1997, 102; mögli-\n\ncherweise abweichend BGH, Beschl. vom 4. Juli 1995 – 1 StR 256/95).\n\nIndes können besondere Gesichtspunkte ausnahmsweise die Zuläs-\n\nsigkeit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auch\n\ndann ergeben, wenn im Fall einer Verurteilung wegen Vollrausches nach\n\n§ 323a StGB die rechtswidrige Tat, nämlich das Sichberauschen voll schuld-\n\nhaft begangen worden ist. Ein solcher Fall kann hier vorliegen. Sein Aus-\n\nnahmecharakter kann sich daraus ergeben, daß die Vorschrift des\n\n§ 72 Abs. 1 StGB unter dem Gesichtspunkt des Vorrangs der milderen Maß-\n\nregel eine Prävalenz der Unterbringung in einem psychiatrischen Kranken-\n\nhaus gegenüber einer Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gebietet.\n\nDabei kann – angesichts dessen, daß der Angeklagte nur in Anwendung des\n\nZweifelssatzes, nämlich wegen lediglich möglicher Schuldunfähigkeit, nicht\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung, sondern wegen Vollrausches verurteilt\n\nworden ist – möglicherweise eine zweite Anwendung des Zweifelssatzes\n\ndarüber hinwegtragen, daß die Feststellung der Merkmale des § 21 StGB als\n\nVoraussetzung einer Unterbringung nach § 63 StGB dem Tatrichter nicht\n\nmöglich war. Der beabsichtigten, auf diesen Gesichtspunkt gestützten Ent-\n\nscheidung des anfragenden Senats steht Rechtsprechung des 5. Strafsenats\n\nnicht entgegen.\n\nHarms Häger Basdorf\n\nGerhardt Raum","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2003/5_ARs__63-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2003-10-29/5-ars-63-03","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 63","ref_norm":"63","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 323a","ref_norm":"323a","n":3},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":2},{"jurabk":"GVG","ref":"§ 132","ref_norm":"132","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 72","ref_norm":"72","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2003/5_ARs__63-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2003/5_ARs__63-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2003-10-29/5-ars-63-03","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2003/5_ARs__63-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 14:49:06.395780+00:00"}}