{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/5_StS/2002/5_StR_454-02","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2002-12-10","aktenzeichen":"5 StR 454/02","doktyp":"Beschlüsse","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 454/02\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nvom 10. Dezember 2002\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen sexueller Nötigung u.a.\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Dezember 2002\n\nbeschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\n\nLandgerichts Leipzig vom 29. April 2002 nach § 349\n\nAbs. 4 StPO im Maßregelausspruch mit den zugehörigen\n\nFeststellungen aufgehoben.\n\n2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO\n\nals unbegründet verworfen.\n\n3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-\n\nhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des\n\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landge-\n\nrichts zurückverwiesen.\n\nG r ü n d e\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung in\n\nvier Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverlet-\n\nzung und in zwei Fällen in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung so-\n\nwie wegen versuchter sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Kör-\n\nperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt und\n\nzudem die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung\n\nangeordnet. Die Revision des Angeklagten ist aus den Gründen der Antrags-\n\nschrift des Generalbundesanwalts unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2\n\nStPO, soweit das Rechtsmittel sich gegen den Schuldspruch und den Straf-\n\nausspruch richtet. Jedoch muß auf eine Verfahrensrüge die Anordnung der\n\nSicherungsverwahrung aufgehoben werden. Hierzu hat der Generalbundes-\n\nanwalt zutreffend ausgeführt:\n\n„Der von der Revision beanstandete Verstoß gegen § 169 GVG ist\n\ngegeben. Zutreffend legt sie dar, daß der gemäß § 265 Abs. 2 StPO\n\nerteilte rechtliche Hinweis auf die Möglichkeit einer Unterbringung des\n\nAngeklagten in der Sicherungsverwahrung nicht unter Ausschluß der\n\nÖffentlichkeit erteilt werden durfte (vgl. BGHR GVG § 171b Abs. 1\n\nDauer 7; BGH NStZ 1996, 49). Um einen bloßen durch das Gutachten\n\ndes Sachverständigen veranlaßten Hinweis auf eine mögliche Verän-\n\nderung tatsächlicher Umstände (vgl. BGH NStZ 1999, 371) ging es\n\nhier nicht.\n\nDer Rechtsfehler nötigt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils le-\n\ndiglich im beantragten Umfang, weil denkgesetzlich ausgeschlossen\n\nist, daß die Entscheidung darüber hinaus von ihm zum Nachteil des\n\nAngeklagten beeinflußt ist (vgl. BGH, a.a.O.; BGH NStZ 1996, 49;\n\nBGH StV 2000, 653, 654; Senat in BGHR StPO § 338 Nr. 6 Begrün-\n\ndungsmangel 1; BGH, Beschlüsse vom 3. November 1999 – 3 StR\n\n333/99 –, vom 8. Dezember 1999 – 1 StR 601/99 – und vom 30. Ja-\n\nnuar 2001 – 3 StR 528/00 –). Dieser ist umfassend geständig (UA\n\nS. 22). Und bei der Strafzumessung hat das Landgericht ‘zugunsten\n\ndes Angeklagten bedacht, daß ... zusätzlich die Unterbringung in der\n\nSicherungsverwahrung anzuordnen war‘ (UA S. 34).“\n\nHarms Häger Raum\n\nBrause Schaal","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2002/5_StR_454-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-12-10/5-str-454-02","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1},{"jurabk":"GVG","ref":"§ 169","ref_norm":"169","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2002/5_StR_454-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2002/5_StR_454-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-12-10/5-str-454-02","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2002/5_StR_454-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 13:52:31.477230+00:00"}}