{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/5_StS/2000/5_StR_471-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"5. Strafsenat","decided":"2000-12-14","aktenzeichen":"5 StR 471/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"5 StR 471/00\n\nBUNDESGERICHTSHOF\n\nBESCHLUSS\n\nvom 14. Dezember 2000\nin der Strafsache\ngegen\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u. a.\n\nDer 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Dezember 2000\n\nbeschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten G wird das Urteil\n\ndes Landgerichts Zwickau vom 28. Februar 2000 nach\n\n§ 349 Abs. 4 StPO\n\na) im Schuldspruch dahin abgeändert, daß der Ange-\n\nklagte G des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes\n\nin 153 Fällen, davon in 152 Fällen in Tateinheit mit se-\n\nxuellem Mißbrauch einer Schutzbefohlenen, sowie\n\ndes sexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen in\n\n30 Fällen schuldig ist,\n\nb) in den Gesamtstrafaussprüchen gegen diesen Ange-\n\nklagten aufgehoben.\n\n2. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO\n\nals unbegründet verworfen. Der Angeklagte G hat\n\ndie der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstande-\n\nnen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\n3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-\n\nhandlung und Entscheidung, auch über die weiteren\n\nKosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer\n\ndes Landgerichts zurückverwiesen.\n\nG r ü n d e\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten G wegen sexuellen Miß-\n\nbrauchs eines Kindes in 105 Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Miß-\n\nbrauch einer Schutzbefohlenen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jah-\n\nren und neun Monaten verurteilt, ferner wegen sexuellen Mißbrauchs einer\n\nSchutzbefohlenen in 78 Fällen, davon in 48 Fällen in Tateinheit mit sexuel-\n\nlem Mißbrauch eines Kindes, zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von\n\ndrei Jahren. Die Revision des Angeklagten führt mit der Sachrüge zu einer\n\ngeringfügigen Korrektur des Schuldspruchs, die keine Auswirkungen auf den\n\nRechtsfolgenausspruch hat, sowie zur Aufhebung der Gesamtstrafaussprü-\n\nche. Im übrigen ist das Rechtsmittel offensichtlich unbegründet.\n\n1. Wie der Generalbundesanwalt \n\nin seiner Antragsschrift vom\n\n21. November 2000 zutreffend ausgeführt hat, ist das tateinheitliche Verge-\n\nhen nach § 174 StGB im ersten Fall verjährt. Mit dem Generalbundesanwalt\n\nschließt der Senat Auswirkungen auf den zugehörigen Einzelstrafausspruch\n\n(ein Jahr Freiheitsstrafe) aus.\n\n2. Entgegen der Auffassung des Tatrichters kommt der vollstreckten\n\nVerurteilung des Angeklagten zu Geldstrafe keine Zäsurwirkung zu (vgl.\n\nBGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 – Fehler 2; Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl.\n\n§ 55 Rdn. 5a m.w.N.). Die Einzelstrafen sind daher auf eine einzige Ge-\n\nsamtfreiheitsstrafe zurückzuführen. Dies obliegt einem neuen Tatrichter, und\n\nzwar auf der Basis sämtlicher bislang zur Person und zu den Taten getroffe-\n\nner Feststellungen, die vollständig bestehen bleiben und allenfalls – nicht\n\nnotwendig – durch nicht widersprüchliche weitere Feststellungen ergänzbar\n\nsind.\n\nHarms Basdorf Gerhardt\n\nRaum Brause","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2000/5_StR_471-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-12-14/5-str-471-00","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2000/5_StR_471-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2000/5_StR_471-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-12-14/5-str-471-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/5_StS/2000/5_StR_471-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 11:44:46.035491+00:00"}}