{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2009/4_StR_338-09","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2009-10-29","aktenzeichen":"4 StR 338/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 338/09 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n29. Oktober 2009 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Vergewaltigung u.a. \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 29. Oktober 2009 ge-\n\nmäß §§ 349 Abs. 2 und 4, 354 Abs. 1 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des \n\nLandgerichts Hagen vom 9. März 2009 dahin geändert, \n\ndass der Angeklagte im Fall II. 1 der Urteilsgründe zu ei-\n\nner Einzelstrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe ver-\n\nurteilt wird. \n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. \n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels \n\nund die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren ent-\n\nstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. \n\nGründe:\n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen mehrerer Sexualdelikte \n\nzum Nachteil seiner Stieftochter unter Einbeziehung zweier Einzelstrafen aus \n\neiner rechtskräftigen Verurteilung (vier und sechs Monate Freiheitsstrafe) zu \n\neiner Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, von der drei Monate we-\n\ngen von der Justiz zu vertretender Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten. \n\nGegen dieses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner auf die Verletzung \n\nformellen und materiellen Rechts gestützten Revision. \n\n2 \n\nDas Rechtsmittel hat den aus der Beschlussformel ersichtlichen Teiler-\n\nfolg. Das Landgericht hat die zwischen dem 17. Mai 1996 und dem 2. April \n\n1999 begangene Tat (Fall II. 1 der Urteilsgründe) im Urteilstenor rechtlich zu-\n\ntreffend (nur) als sexuellen Missbrauch eines Kindes bezeichnet, da der tatein-\n\nheitlich begangene sexuelle Missbrauch einer Schutzbefohlenen bereits verjährt \n\nwar. Bei der Strafzumessung hat es dagegen die Verwirklichung zweier gewich-\n\ntiger Straftatbestände uneingeschränkt strafschärfend gewürdigt. Die erkannte \n\nEinzelstrafe kann daher keinen Bestand haben. In entsprechender Anwendung \n\ndes § 354 Abs. 1 StPO hat der Senat in Übereinstimmung mit dem ergänzen-\n\nden Antrag des Generalbundesanwalts im Fall II. 1 der Urteilsgründe die für das \n\nVergehen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes nach § 176 Abs. 1 StGB \n\ngesetzlich niedrigste Strafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe verhängt. Ange-\n\nsichts der Anzahl und der Höhe der übrigen Einzelstrafen schließt der Senat \n\naus, dass die Strafkammer unter Berücksichtigung der nunmehr für den Fall \n\nII. 1 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafe auf eine geringere Gesamtfrei-\n\nheitsstrafe erkannt hätte. \n\n3 \n\nDie weitere Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-\n\ngung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. \n\n4 \n\nDer geringfügige Erfolg des unbeschränkt eingelegten Rechtsmittels \n\nrechtfertigt es nicht, den Angeklagten von einem Teil der Kosten frei zu stellen \n\n(§ 473 Abs. 4 StPO). \n\nTepperwien Athing Solin-Stojanović \n\n Ernemann Franke","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2009/4_StR_338-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-10-29/4-str-338-09","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2009/4_StR_338-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2009/4_StR_338-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-10-29/4-str-338-09","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2009/4_StR_338-09.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 19:58:17.112401+00:00"}}