{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2009/4_StR_164-09A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2009-11-30","aktenzeichen":"4 StR 164/09","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 164/09 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n30. November 2009 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Körperverletzung mit Todesfolge \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 30. November 2009 gemäß \n\n§ 356 a StPO beschlossen: \n\nDie Anhörungsrüge des Angeklagten gegen den Senatsbe-\n\nschluss vom 9. Juni 2009 wird zurückgewiesen. \n\nGründe:\n\n1 \n\nDer Senat hat mit Beschluss vom 9. Juni 2009 auf die Revision des An-\n\ngeklagten das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 24. November 2008, \n\nsoweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben und die \n\nSache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere als Schwurge-\n\nricht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Dagegen \n\nwendet sich der Angeklagte mit Schriftsatz seines Verteidigers vom 28. Sep-\n\ntember 2009, beim Bundesgerichtshof eingegangen am selben Tage, mit einer \n\n\"Gegendarstellung\" sowie einem auf die Gründe des Senatsbeschlusses bezo-\n\ngenen \"Antrag auf Berichtigung\". \n\n2 \n\nDer Antrag des Angeklagten ist als Anhörungsrüge im Sinne des § 356 a \n\nStPO auszulegen, da mit ihm sinngemäß geltend gemacht wird, der Senat habe \n\nbei der Entscheidung über sein Rechtsmittel den Anspruch auf rechtliches Ge-\n\nhör verletzt. Nach Inkrafttreten des Anhörungsrügengesetzes am 1. Januar \n\n2005 ist in einem solchen Fall statt der an keine Frist gebundenen Rüge nach \n\n§ 33 a StPO nur noch dieser befristete Rechtsbehelf statthaft. \n\n3 \n\nDie mit Schriftsatz vom 28. September 2009 erhobene Anhörungsrüge ist \n\nim vorliegenden Fall unzulässig, weil sie nicht innerhalb einer Woche nach \n\nKenntniserlangung von der behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs er-\n\nhoben worden ist. Dem Angeklagten und seinem Verteidiger ist der Senatsbe-\n\nschluss vom 9. Juni 2009 bereits mit Schlussverfügung des Bundesgerichtshofs \n\nvom 24. Juni 2009 übersandt worden. \n\nTepperwien Athing Solin-Stojanović \n\n Franke Ernemann","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2009/4_StR_164-09A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-11-30/4-str-164-09","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 356a","ref_norm":"356a","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 33a","ref_norm":"33a","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2009/4_StR_164-09A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2009/4_StR_164-09A.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2009-11-30/4-str-164-09","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2009/4_StR_164-09A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:07:37.999859+00:00"}}