{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2008-07-31","aktenzeichen":"4 StR 251/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 251/08 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n31. Juli 2008 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer \n Menge \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 31. Juli 2008 gemäß \n\n§§ 206 a entsprechend, 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des \n\nLandgerichts Essen vom 6. Februar 2008 \n\na) mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der An-\n\ngeklagte im Fall II 4 der Urteilsgründe verurteilt \n\nworden ist. Insoweit wird das Verfahren eingestellt \n\nund hat die Staatskasse die Kosten des Verfahrens \n\nund die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu \n\ntragen; \n\nb) \n\nim Schuldspruch dahin geändert, dass der Ange-\n\nklagte des unerlaubten Handeltreibens mit Betäu-\n\nbungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen \n\nschuldig ist. \n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. \n\n3. Der Beschwerdeführer hat die übrigen Kosten seines \n\nRechtsmittels zu tragen. \n\nGründe:\n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltrei-\n\nbens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in fünf Fällen zu einer Ge-\n\nsamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Mit seiner hier-\n\ngegen eingelegten Revision rügt der Angeklagte die Verletzung materiellen \n\nRechts. Das Rechtsmittel hat den aus der Beschlussformel ersichtlichen Teiler-\n\nfolg; im Übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. \n\n2 \n\nDer Schuldspruch im Fall II 4 der Urteilsgründe hat keinen Bestand. Be-\n\nzüglich der dieser Verurteilung zu Grunde liegenden Anklageschrift vom \n\n14. Januar 2008 fehlt es an einem wirksamen Eröffnungsbeschluss, da die \n\nStrafkammer über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung dieser \n\nAnklage nicht in der gesetzlich vorgesehenen Besetzung mit drei Berufsrichtern \n\nunter Ausschluss der Schöffen entschieden hat (vgl. BGHSt 50, 267, 269; BGH, \n\nBeschluss vom 28. August 2007 - 4 StR 212/07). Dieses von Amts wegen zu \n\nbeachtende Verfahrenshindernis führt im Fall II 4 zur Aufhebung des angefoch-\n\ntenen Urteils und zur Einstellung des Verfahrens. \n\n3 \n\nDie Teileinstellung führt zur Änderung des Schuldspruchs und zum Weg-\n\nfall der für den eingestellten Fall verhängten Einzelstrafe. Der Ausspruch über \n\ndie Gesamtfreiheitsstrafe bleibt hiervon unberührt. Der Senat schließt in \n\nAnbetracht der verbleibenden vier Einzelstrafen aus, dass sich der Wegfall der \n\nfür die eingestellte Tat verhängten Einzelstrafe auf den Ausspruch über die \n\nmaßvolle Gesamtfreiheitsstrafe ausgewirkt hat. Darüber hinaus ist die erkannte \n\nGesamtstrafe auch angemessen im Sinne des § 354 Abs. 1 a StPO. \n\n4 \n\nZur Frage einer etwaigen Fortsetzung des Verfahrens im Hinblick auf \n\nden eingestellten Fall und zur Beachtung des Verschlechterungsverbots ver-\n\nweist der Senat auf die Ausführungen in der Antragsschrift des Generalbundes-\n\nanwalts (vgl. auch Hanack in Löwe-Rosenberg 25. Aufl. § 358 Rdn. 18; Kuckein \n\nin KK 5. Aufl. § 358 Rdn. 21, jeweils m.w.N.). \n\nTepperwien Kuckein Athing \n\n Solin-Stojanović RiBGH Dr. Ernemann \n ist infolge Urlaubs gehindert \n zu unterschreiben \n\n Tepperwien","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-07-31/4-str-251-08","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-07-31/4-str-251-08","retrieved":"2026-07-10 19:50:58.647538+00:00"},"card":{"id":"bgh/2008-07-31/4-str-251-08","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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