{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2008/4_StR_112-08","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2008-08-07","aktenzeichen":"4 StR 112/08","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 112/08 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n7. August 2008 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen gewerbsmäßiger Hehlerei u.a. \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 7. August 2008 gemäß \n\n§§ 154 Abs. 2, 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des \n\nLandgerichts Essen vom 13. September 2007 wird \n\na) \n\ndas Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in \n\nden Fällen II 6, 15/16, 19 und 41 der Urteilsgründe \n\nverurteilt worden ist; insoweit trägt die Staatskasse \n\ndie Kosten des Verfahrens und die notwendigen \n\nAuslagen des Angeklagten; \n\nb) \n\ndas vorbezeichnete Urteil im Schuldspruch dahin \n\ngeändert, dass der Angeklagte der gewerbsmäßi-\n\ngen Hehlerei in fünf Fällen, der Hehlerei in zwei Fäl-\n\nlen, der Beihilfe zur Hehlerei in zwei Fällen und der \n\nBeihilfe zum Betrug in vier Fällen schuldig ist. \n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. \n\n3. Der Angeklagte hat die übrigen Kosten seines Rechtsmit-\n\ntels zu tragen. \n\nGründe:\n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen gewerbsmäßiger Hehlerei \n\nin fünf Fällen, Hehlerei in fünf Fällen, Beihilfe zur Hehlerei in zwei Fällen und \n\nBeihilfe zum Betrug in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jah-\n\nren und sechs Monaten verurteilt. Mit seiner hiergegen eingelegten Revision \n\nrügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. \n\n2 \n\nDer Senat stellt das Verfahren aus verfahrensökonomischen Gründen \n\nauf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein, soweit \n\nder Angeklagte in den Fällen 6, 15/16 und 19 der Urteilsgründe wegen Hehlerei \n\nund im Fall 41 der Urteilsgründe wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt worden \n\nist, weil nach den bisherigen Feststellungen hinsichtlich der Hehlereifälle die \n\nBereicherungsabsicht im Sinne des § 259 StGB nicht belegt ist und hinsichtlich \n\nder Beihilfe zum Betrug der Tatbeitrag des Angeklagten erst nach Auslieferung \n\ndes betrügerisch geleasten Fahrzeugs und somit nach Beendigung der Tat er-\n\nbracht wurde. \n\n3 \n\n4 \n\nIm Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisions-\n\nrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben \n\n(§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nDie teilweise Einstellung des Verfahrens hat zwar den Wegfall der inso-\n\nweit verhängten Einzelstrafen von zweimal acht Monaten [Fälle II 6 und 41] und \n\nzweimal einem Jahr [Fälle 15/16 und 19] zur Folge; der Ausspruch über die Ge-\n\nsamtfreiheitsstrafe bleibt hiervon jedoch unberührt. Der Senat schließt in Anbet-\n\nracht der verbleibenden 13 Einzelstrafen von sechs Monaten, sechsmal acht \n\nMonaten sowie jeweils zweimal einem Jahr und drei Monaten, einem Jahr und \n\nsechs Monaten und einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe aus, dass \n\nsich der Wegfall der vier Einzelstrafen auf den Ausspruch über die sehr \n\nmaßvolle Gesamtfreiheitsstrafe ausgewirkt hat. Darüber hinaus ist die erkannte \n\nGesamtfreiheitsstrafe angesichts des Unrechtsgehalts der verbleibenden Ein-\n\nzelstrafen auch angemessen (§ 354 Abs. 1 a StPO). \n\nTepperwien Kuckein Athing \n\n Solin-Stojanović Mutzbauer","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2008/4_StR_112-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-08-07/4-str-112-08","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 259","ref_norm":"259","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2008/4_StR_112-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2008/4_StR_112-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2008-08-07/4-str-112-08","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2008/4_StR_112-08.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 18:41:25.110739+00:00"}}