{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2007/4_StR_451-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2007-10-30","aktenzeichen":"4 StR 451/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 451/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n30. Oktober 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen schweren Raubes u.a. \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 30. Oktober 2007 ge-\n\nmäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des \n\nLandgerichts Hagen vom 3. Mai 2007, soweit es ihn be-\n\ntrifft, dahingehend abgeändert, dass der angeordnete \n\nVorwegvollzug von Freiheitsstrafe vor der Maßregel der \n\nUnterbringung in einer Entziehungsanstalt entfällt. \n\n2. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird ver-\n\nworfen. \n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmit-\n\ntels zu tragen. \n\nGründe:\n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes in Tat-\n\neinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jah-\n\nren und neun Monaten verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungs-\n\nanstalt angeordnet; zugleich hat es bestimmt, dass 15 Monate der erkannten \n\nFreiheitsstrafe vor dem Vollzug der Maßregel zu vollstrecken sind. Gegen die-\n\nses Urteil wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er die Verlet-\n\nzung materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel führt lediglich zum Wegfall der \n\nAnordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe; im Übrigen ist es \n\nunbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. \n\n2 \n\nDie Anordnung des Vorwegvollzugs von 15 Monaten der erkannten Frei-\n\nheitsstrafe hat angesichts der zeitlichen Nähe des Beginns des Maßregelvoll-\n\nzugs zu dem Zeitpunkt, an dem zwei Drittel der Strafe vollstreckt sein werden, \n\nkeinen Bestand. Sie würde dazu führen, dass die Unterbringung in der Entzie-\n\nhungsanstalt diesen Zeitpunkt, von dem an regelmäßig eine Aussetzung des \n\nVollzugs des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe in Betracht kommt (§ 57 \n\nAbs. 1 StGB), überschreiten würde, da angesichts der langjährigen schweren \n\nAlkoholabhängigkeit des Angeklagten nur eine längerfristige Therapiemaßnah-\n\nme Erfolg versprechen kann. Dies könnte für den Angeklagten bedeuten, dass \n\nder Vollzug der Maßregel, der seinem Interesse an einer Rehabilitation dient, \n\nsich wie ein zusätzliches Strafübel auswirkt (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vor-\n\nwegvollzug, teilweiser 10 m.w.N.). Der Senat hebt deshalb die Anordnung des \n\nVorwegvollzugs entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts auf. \n\n3 \n\nIm Hinblick auf den nur geringen Teilerfolg der Revision ist es nicht unbil-\n\nlig, den Beschwerdeführer mit den gesamten Kosten und Auslagen seines \n\nRechtsmittels zu belasten (§ 473 Abs. 1 und 4 StPO). \n\nTepperwien Kuckein Solin-Stojanović \n\nRiBGH Dr. Ernemann \nist infolge Urlaubs gehindert \nzu unterschreiben \n\nTepperwien \n\nSost-Scheible","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2007/4_StR_451-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-10-30/4-str-451-07","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 57","ref_norm":"57","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2007/4_StR_451-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2007/4_StR_451-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-10-30/4-str-451-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2007/4_StR_451-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 22:08:26.421884+00:00"}}