{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_577-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2007-03-06","aktenzeichen":"4 StR 577/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 577/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n6. März 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen gefährlicher Körperverletzung u.a. \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des General-\n\nbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 6. März 2007 gemäß § 349 \n\nAbs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des \n\nLandgerichts Bielefeld vom 1. September 2006 aufgeho-\n\nben, soweit die Unterbringung des Angeklagten in einer \n\nEntziehungsanstalt angeordnet worden ist. Die Maßregel \n\nentfällt. \n\n2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. \n\n3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Revisionsver-\n\nfahrens zu tragen; jedoch wird die Gebühr um 1/5 ermä-\n\nßigt. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverlet-\n\nzung und Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von \n\neinem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Ferner hat es die Unterbringung des \n\nAngeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet und bestimmt, dass die \n\nerkannte Strafe vor der Maßregel zu vollziehen ist. \n\n2 \n\nDie auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision des Ange-\n\nklagten hat den aus der Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg; im Übrigen ist \n\ndas Rechtsmittel unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. \n\n3 \n\nDie Urteilsfeststellungen belegen nicht die für die Anordnung einer Un-\n\nterbringung nach § 64 StGB erforderliche hinreichend konkrete Erfolgsaussicht \n\n(vgl. BVerfGE 91, 1). Der nunmehr 53jährige Angeklagte leidet an chronischem \n\nAlkoholismus. Er hat bisher noch keine Therapie abgeschlossen. Eine im Jahr \n\n2001 nach § 64 StGB angeordnete Unterbringung in einer Entziehungsanstalt \n\nmusste bereits nach einer Dauer von weniger als sechs Monaten abgebrochen \n\nwerden, da der Angeklagte nachdrücklich jegliche weitere Mitarbeit im Rahmen \n\neiner Therapie abgelehnt hatte. Er ist weiterhin therapieunwillig. Gegenüber \n\ndem vom Landgericht bestellten Sachverständigen hat er erklärt, dass er weder \n\nauf freiwilliger Basis noch gemäß § 64 StGB suchttherapeutisch behandelt wer-\n\nden wolle und nur eine Haftstrafe akzeptiere. In Anbetracht dessen ist die An-\n\nnahme des Landgerichts, es bestehe eine hinreichend konkrete Aussicht eines \n\nBehandlungserfolgs, nicht nachvollziehbar. Anhaltspunkte dafür, dass \n\n– wie die Strafkammer meint – durch den Vorwegvollzug der verhängten Frei-\n\nheitsstrafe bei dem sich seit dem 9. März 2006 in Untersuchungshaft befindli-\n\nchen Angeklagten eine Bereitschaft zur Therapie noch erweckt werden könnte, \n\nvermag der Senat nicht zu erkennen. \n\n4 \n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 4 StPO. Trotz des Teiler-\n\nfolges ist es nicht unbillig, den Angeklagten mit seinen notwendigen Auslagen \n\nvoll zu belasten. \n\nTepperwien Kuckein Athing \n\n Solin-Stojanović Ernemann","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_577-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-03-06/4-str-577-06","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 64","ref_norm":"64","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 473","ref_norm":"473","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_577-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_577-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-03-06/4-str-577-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_577-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:26:09.969279+00:00"}}