{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_415-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2006-11-28","aktenzeichen":"4 StR 415/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 415/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n28. November 2006 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen gefährlicher Körperverletzung \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 28. November 2006 \n\ngemäß § 349 Abs. 1 StPO beschlossen: \n\nDie Revision des Nebenklägers Arif E. gegen das Urteil des \n\nLandgerichts Bochum vom 5. Mai 2006 wird als unzulässig \n\nverworfen. \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels \n\nund die dem Angeklagten im Revisionsverfahren entstande-\n\nnen notwendigen Auslagen zu tragen. \n\nGründe:\n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverlet-\n\nzung in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe \n\nvon vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Mit seiner Revision gegen dieses \n\nUrteil rügt der Geschädigte und Nebenkläger Arif E. - ohne nähere Ausfüh-\n\nrungen - die Verletzung materiellen Rechts. Das Rechtsmittel ist unzulässig. \n\n2 \n\nDer Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 25. Septem-\n\nber 2006 hierzu ausgeführt: \n\n\"Die Revision ist unzulässig. \n\nNebenkläger können nach der gesetzlichen Regelung in § 400 \nAbs. 1 StPO das Urteil nicht mit dem Ziel anfechten, dass eine \nandere Rechtsfolge der Tat verhängt oder dass der Angeklag-\nte wegen einer Gesetzesverletzung verurteilt wird, die nicht \nzum Anschluss des Nebenklägers berechtigt. Es ist deshalb in \n\nder Regel geboten, das Ziel des Rechtsmittels ausdrücklich zu \nbezeichnen (vgl. BGH NStZ-RR 1999 S. 39). Dies ist hier nicht \nerfolgt. Es bleibt vielmehr offen, ob sich die Revision gegen \ndie - im Übrigen rechtsfehlerfrei begründete - Annahme eines \nRücktritts vom versuchten Totschlag zum Nachteil des Ne-\nbenklägers E. ... oder gegen die Höhe der verhängten Stra-\nfe richtet (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 1999 - 4 StR \n68/99).\" \n\nDem schließt sich der Senat an. \n\nTepperwien Maatz Kuckein \n\n Solin-Stojanović Sost-Scheible","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_415-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-11-28/4-str-415-06","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 400","ref_norm":"400","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_415-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_415-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-11-28/4-str-415-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_415-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:06:34.467931+00:00"}}