{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_349-06","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2006-09-14","aktenzeichen":"4 StR 349/06","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 349/06 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n14. September 2006 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen gefährlicher Körperverletzung \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 14. September 2006 \n\ngemäß § 154 Abs. 2, § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Angeklagte wegen \n\nvorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden ist. Insoweit hat \n\ndie Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendi-\n\ngen Auslagen des Angeklagten zu tragen. \n\n2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Neubrandenburg vom 20. März 2006 im Schuld- und \n\nStrafausspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen ge-\n\nfährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei \n\nJahren und elf Monaten verurteilt wird. \n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen. \n\n4. Der Angeklagte hat die übrigen Kosten seines Rechtsmittels \n\nund die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen \n\nnotwendigen Auslagen zu tragen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverlet-\n\nzung und wegen Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jah-\n\nren verurteilt, seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und die Einzie-\n\nhung von Tatmitteln angeordnet. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die \n\nVerletzung materiellen Rechts. Sein Rechtsmittel hat den aus der Beschluss-\n\nformel ersichtlichen Teilerfolg. \n\n2 \n\nSoweit das Landgericht den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperver-\n\nletzung zum Nachteil der Christine P. verurteilt hat, stellt der Senat das \n\nVerfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO \n\nein, da die bisherigen Feststellungen den Vorwurf einer vollendeten vorsätzli-\n\nchen Körperverletzung nicht tragen. \n\n3 \n\n4 \n\nDie aufgrund dieser Teileinstellung erfolgte Änderung des Schuldspruchs \n\nführt zum Wegfall der für diese Tat verhängten Einzelstrafe (Freiheitsstrafe von \n\ndrei Monaten) und der Gesamtstrafe. Die Anordnungen der Maßregel und der \n\nEinziehung werden hierdurch nicht berührt. \n\nSoweit der Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nach-\n\nteil des Heiko N. verurteilt worden ist, hat die Überprüfung des Urteils auf-\n\ngrund der Revisionsrechtfertigung - auch im Hinblick auf die Maßregelanord-\n\nnung - keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten er-\n\ngeben (§ 349 Abs. 2 StPO). Die wegen dieser Tat festgesetzte Einzelstrafe von \n\nzwei Jahren und elf Monaten Freiheitsstrafe kann daher als alleinige Strafe be-\n\nstehen bleiben. \n\nMaatz Kuckein Athing \n\n Ernemann Sost-Scheible","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_349-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-09-14/4-str-349-06","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_349-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_349-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-09-14/4-str-349-06","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2006/4_StR_349-06.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:53:49.901731+00:00"}}