{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2005/4_StR_595-05","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2006-01-17","aktenzeichen":"4 StR 595/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 595/05 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n17. Januar 2006 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen schweren Bandendiebstahls \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 17. Januar 2006 ein-\n\nstimmig beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-\n\nrichts Saarbrücken vom 1. August 2005 wird als unbegründet \n\nverworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Re-\n\nvisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des \n\nAngeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nZu Recht hat das Landgericht den Angeklagten auch im Fall \n\nII. 2 b der Urteilsgründe des schweren Bandendiebstahls \n\n(§ 244 a Abs. 1 i.V.m. § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StGB) für \n\nschuldig befunden. Zwar führten in diesem Fall der Angeklagte \n\nund der Mitangeklagte Ma., die sich unter Führung des K. zu \n\neiner \"Dreier-Bande\" zusammengeschlossen hatten, den \n\nDiebstahl des Anhängers am 20. März 2004 aus, ohne dass \n\nihnen K., wie in den übrigen Fällen, dazu einen Auftrag erteilt \n\noder auch nur davon Kenntnis hatte. Rechtlich zutreffend hat \n\ndas Landgericht hierin aber keinen Umstand gesehen, der der \n\nQualifizierung dieser Tat als Bandentat entgegensteht. Dass \n\nein für die Annahme einer Bande nach der Entscheidung des \n\nGroßen Senats \n\nfür Strafsachen des Bundesgerichtshofs \n\nBGHSt 46, 321 mindestens erforderliches drittes Bandenmit-\n\nglied konkret in die Tatbegehung eingebunden ist, wird für die \n\nAnnahme einer Bandentat nicht verlangt. Vielmehr genügte \n\nhier bereits nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut, dass der \n\nAngeklagte \"als Mitglied einer Bande\" den Diebstahl \"unter \n\nMitwirkung eines anderen Bandenmitglieds\", nämlich Ma., \n\nausgeführt hat (§ 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB). Weitere Vorausset-\n\nzung ist deshalb neben dem Mitwirkungserfordernis allein, \n\ndass die Einzeltat Ausfluss der Bandenabrede ist und nicht \n\nlosgelöst davon ausschließlich im eigenen Interesse der je-\n\nweils unmittelbar Beteiligten ausgeführt wird. Denn auch dann \n\nverwirklicht sich die abstrakte Gefährlichkeit der allgemeinen \n\ndeliktischen Abrede, die Rechtsgrund für die qualifizierte \n\nStrafbarkeit ist (vgl. BGH-GS-46, 321, 334). Diesen konkreten \n\nBezug hat das Landgericht hier zutreffend bejaht. Denn der \n\nAngeklagte und Ma. entwendeten den Anhänger, um damit ei-\n\nnen Mini-Bagger abzutransportieren, den zu entwenden ihnen \n\nder \"Bandenchef\" aufgegeben hatte, wie es dann zwei Tage \n\nspäter auch geschah (Fall II. 2 c der Urteilsgründe). \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu \n\ntragen. \n\nTepperwien Maatz Kuckein \n\n Solin-Stojanović Sost-Scheible","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2005/4_StR_595-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-01-17/4-str-595-05","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 243","ref_norm":"243","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 244","ref_norm":"244","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2005/4_StR_595-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2005/4_StR_595-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-01-17/4-str-595-05","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2005/4_StR_595-05.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 20:12:47.161964+00:00"}}