{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2005/4_StR_110-05A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2006-03-21","aktenzeichen":"4 StR 110/05","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 110/05 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n21. März 2006 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Beihilfe zur Untreue u.a. \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 21. März 2006 gemäß \n\n§§ 154 Abs. 2, 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Angeklagte \n\nwegen Unterschlagung verurteilt worden ist. Insoweit hat \n\ndie Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die not-\n\nwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen. \n\n2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des \n\nLandgerichts Cottbus vom 12. Juli 2004 im Schuld- und \n\nRechtsfolgenausspruch geändert und die Urteilsformel \n\nwie folgt neu gefasst: \n\nDer Angeklagte wird wegen Beihilfe zur Untreue in vier \n\nFällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und \n\nfünf Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewäh-\n\nrung ausgesetzt wird. \n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen. \n\n4. Der Angeklagte hat die übrigen Kosten seines Rechtsmit-\n\ntels zu tragen. \n\nGründe: \n\n1 \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Beihilfe zur Untreue in vier \n\nFällen sowie wegen Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem \n\nJahr und zehn Monaten verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die \n\nVerletzung formellen und sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat in dem aus \n\nder Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg. \n\n2 \n\n1. Soweit das Landgericht den Angeklagten im Fall 5 b) der Urteilsgründe \n\n3 \n\n4 \n\nwegen Unterschlagung zu einer mit Rücksicht auf den hier vorliegenden Ver-\n\nstoß gegen das Beschleunigungsgebot des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK von \n\nneun auf sechs Monate herabgesetzten Einzelfreiheitsstrafe verurteilt hat, stellt \n\nder Senat das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 \n\nAbs. 2 StPO ein. \n\n2. Soweit der Angeklagte wegen Beihilfe zur Untreue in vier Fällen verur-\n\nteilt worden ist, hat die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrecht-\n\nfertigung keinen den Angeklagten beschwerenden Rechtsfehler ergeben (§ 349 \n\nAbs. 2 StPO). \n\nDie teilweise Einstellung des Verfahrens hat jedoch die Änderung des \n\nSchuldspruchs zur Folge. Der Wegfall der wegen der Unterschlagung verhäng-\n\nten Einzelstrafe zieht hier die Aufhebung der Gesamtstrafe nach sich. Der Se-\n\nnat macht jedoch zur Vermeidung einer weiteren Verfahrensverzögerung von \n\nder Möglichkeit des § 354 Abs. 1 StPO Gebrauch und führt in entsprechender \n\nAnwendung dieser Vorschrift die verbleibenden Einzelstrafen (ein Jahr und vier \n\nMonate, sechs, sieben und acht Monate Freiheitsstrafe) unter Erhöhung der \n\nEinsatzstrafe auf die vom Generalbundesanwalt beantragte gemäß § 39 StGB \n\nniedrigst mögliche Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten zu-\n\nrück. \n\nTepperwien Kuckein Athing \n\n Solin-Stojanović Ernemann","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-03-21/4-str-110-05-2","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 39","ref_norm":"39","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 354","ref_norm":"354","n":1},{"jurabk":"EMRK","ref":"Art 6","ref_norm":"6","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2006-03-21/4-str-110-05-2","retrieved":"2026-07-10 20:22:43.952040+00:00"},"card":{"id":"bgh/2006-03-21/4-str-110-05-2","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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