{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2004/4_StR_505-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2005-06-16","aktenzeichen":"4 StR 505/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 505/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n16. Juni 2005 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen schwerer räuberischer Erpressung u. a. \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung, zu 2. auf Antrag \n\ndes Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am \n\n16. Juni 2005 beschlossen: \n\n1. Dem Angeklagten wird nach Versäumung der Frist zur \n\nBegründung seiner zu Protokoll der Geschäftsstelle be-\n\ngründeten Revision gegen das Urteil des Landgerichts \n\nLandau vom 8. Juni 2004 auf seine Kosten Wiederein-\n\nsetzung in den vorigen Stand gewährt. \n\n2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichne-\n\nte Urteil wird als unbegründet verworfen, da die Nach-\n\nprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-\n\ngung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten \n\nergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels \n\nzu tragen. \n\nErgänzend bemerkt der Senat zu den vom Angeklagten zu Protokoll der \n\nGeschäftsstelle erhobenen Rügen, soweit diese nicht identisch mit den von \n\nseinen Verteidigern angebrachten Rügen sind, zu denen der Generalbundes-\n\nanwalt in seiner Antragsschrift bereits zutreffend Stellung genommen hat: \n\nDie Rüge, der in der Hauptverhandlung erteilte rechtliche Hinweis auf \n\ndie veränderte Sachlage im Fall II. 2 der Urteilsgründe [UA 12 - 16] sei in einer \n\nfür den Beschwerdeführer nicht verständlichen Weise erfolgt, ist – unabhängig \n\nvon ihrer Zulässigkeit – jedenfalls unbegründet, da ein Dolmetscher anwesend \n\nund der Angeklagte anwaltlich vertreten war. \n\nAuch die Rügen, das Landgericht habe seine Aufklärungspflicht dadurch \n\nverletzt, daß es weder den Arbeitgeber der Zeugin S. zu dem von ihr be-\n\nhaupteten Ausbildungsverhältnis noch ihre Betäubungsmittelabnehmer zu dem \n\nvon ihr üblicherweise benutzten Betäubungsmittelversteck vernommen habe, \n\nsind zumindest unbegründet, da keine Umstände ersichtlich sind, die das Ge-\n\nricht zu diesen Vernehmungen hätten veranlassen müssen. Im übrigen geht \n\ndas Urteil – offensichtlich auf Grund der Bekundungen der Zeugin S. – da-\n\nvon aus, daß diese nur einen geringen Teil des Heroins in ihrem BH aufbe-\n\nwahrte und die größere Menge ebenfalls körpernah an anderer Stelle versteckt \n\nhatte (UA 14). \n\nSchließlich ist auch die Rüge, das Gericht habe seine Aufklärungspflicht \n\ndadurch verletzt, daß es gebotene Nachforschungen bei der Kraftfahrzeugzu-\n\nlassungsstelle unterlassen habe, die ergeben hätten, daß der BMW des Mitan-\n\ngeklagten B. zum Zeitpunkt der Tat II. 3 der Urteilsgründe abgemeldet ge-\n\nwesen sei, unbegründet. Das Landgericht hat nicht festgestellt, daß es sich bei \n\ndem Tatfahrzeug um den BMW dieses Mitangeklagten gehandelt hat. \n\nTepperwien Maatz Kuckein \n\n Athing Solin-Stojanovi(cid:1)","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2004/4_StR_505-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-06-16/4-str-505-04","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2004/4_StR_505-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2004/4_StR_505-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2005-06-16/4-str-505-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2004/4_StR_505-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:43:33.806996+00:00"}}