{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2004/4_StR_304-04","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2004-10-12","aktenzeichen":"4 StR 304/04","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n4 StR 304/04 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n12. Oktober 2004 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen schweren Raubes u.a. \n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 12. Oktober 2004 ge-\n\nmäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen: \n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des \n\nLandgerichts Essen vom 20. Februar 2004 im Ausspruch \n\nüber die Gesamtstrafe aufgehoben. \n\n2. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-\n\nhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des \n\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landge-\n\nrichts zurückverwiesen. \n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen. \n\nGründe: \n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen räuberischer Erpressung, \n\nwegen schweren Raubes und wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeam-\n\nte unter Einbeziehung \"der Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Bo-\n\nchum vom 15.01.2003\" (gemeint ist: der Einzelstrafen aus den Urteilen des \n\nLandgerichts Bochum vom 15. Januar 2003 und des Amtsgerichts Emmerich \n\nvom 15. August 2002) unter Auflösung der Gesamtfreiheitsstrafe zu einer - \n\nneuen - Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. \n\nGegen dieses Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt, mit der er \n\ndie Verletzung materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung \n\nder Gesamtfreiheitsstrafe; im übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349 \n\nAbs. 2 StPO. \n\nSoweit das Landgericht für den schweren Raub (Fall II 2 der Urteils-\n\ngründe) eine Einzelfreiheitsstrafe von neun Monaten verhängt hat, obwohl es \n\nvom Strafrahmen des § 250 Abs. 1 StGB, der Freiheitsstrafe von drei bis \n\nfünfzehn Jahren vorsieht, ausgegangen ist [UA 17], ist der Angeklagte nicht \n\nbeschwert. \n\nDie Gesamtstrafe hat aber keinen Bestand. Das Landgericht hat aus den \n\nvon ihm verhängten Einzelfreiheitsstrafen von einem Jahr, neun Monaten und \n\nvier Monaten und - nach Auflösung der vom Landgericht Bochum gebildeten \n\nGesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten - den einbezogenen \n\nEinzelstrafen aus den Urteilen des Landgerichts Bochum und des Amtsgerichts \n\nEmmerich (zwei Jahre und zehn Monate, vier Monate und sechs Monate Frei-\n\nheitsstrafe) eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten ge-\n\nbildet. Dies ist rechtsfehlerhaft, weil die neue Gesamtstrafe die frühere Ge-\n\nsamtstrafe nicht um mehr als die Summe der neu einzubeziehenden Einzelstra-\n\nfen übersteigen darf (BGHSt 15, 164, 166; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB \n\n52. Aufl. § 55 Rdn. 18 m.w.N.). Sie hätte vorliegend mithin nicht mehr als fünf \n\nJahre und vier Monate betragen dürfen. \n\nDer Senat weist zur Klarstellung darauf hin, daß die noch nicht erledigte \n\nMaßregel nach § 69 a StGB aus der Verurteilung durch das Amtsgericht Em-\n\nmerich entfallen ist, weil das Landgericht die Aufrechterhaltung der Maßregel \n\nnicht - wie erforderlich - im Urteilstenor ausgesprochen hat (vgl. Trönd-\n\nle/Fischer aaO § 55 Rdn. 38). \n\nMaatz Kuckein Athing \n Solin-Stojanovi(cid:1) Ernemann","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2004/4_StR_304-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-10-12/4-str-304-04","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 69a","ref_norm":"69a","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 250","ref_norm":"250","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2004/4_StR_304-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2004/4_StR_304-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-10-12/4-str-304-04","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2004/4_StR_304-04.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 16:04:07.112578+00:00"}}