{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2003/4_StR_580-03","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2004-02-17","aktenzeichen":"4 StR 580/03","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 580/03\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n17. Februar 2004\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen schwerer räuberischer Erpressung u. a.\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-\n\ndesanwalts und des Beschwerdeführers am 17. Februar 2004 gemäß § 349\n\nAbs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landge-\n\nrichts Zweibrücken vom 10. September 2003 mit den zugehöri-\n\ngen Feststellungen aufgehoben\n\na) im Ausspruch über die im Fall 5 der Urteilsgründe verhängte\n\nEinzelstrafe,\n\nb) im Gesamtstrafenausspruch.\n\n2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhand-\n\nlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmit-\n\ntels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückver-\n\nwiesen.\n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Er-\n\npressung sowie wegen weiterer vier Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von\n\nsechs Jahren verurteilt. Ferner hat es die Unterbringung des Angeklagten in\n\neiner Entziehungsanstalt und eine Sperrfrist von fünf Jahren für die Erteilung\n\neiner Fahrerlaubnis angeordnet. Gegen dieses Urteil wendet sich der Ange-\n\nklagte mit seiner Revision, mit der er die Verletzung sachlichen Rechts rügt.\n\nDas Rechtsmittel hat teilweise Erfolg; im übrigen ist es unbegründet im Sinne\n\ndes § 349 Abs. 2 StPO.\n\nDie wegen schwerer räuberischer Erpressung (Fall 5 der Urteilsgründe)\n\nverhängte Einzelstrafe hat keinen Bestand, weil das Landgericht sie rechts-\n\nfehlerhaft dem nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 250\n\nAbs. 2 Nr. 1 StGB entnommen hat. Das Landgericht hat verkannt, daß als\n\n\"Waffe\" oder \"anderes gefährliches Werkzeug\" im Sinne dieser Vorschrift nur\n\nsolche Tatmittel in Betracht kommen, die, jedenfalls in ihrer konkreten Anwen-\n\ndung, objektiv geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu verursachen (vgl.\n\nBGHSt 44, 103 f.; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 250 Rdn. 3 a und\n\nb). Dies ist bei einer nicht funktionsfähigen Schreckschußpistole, wie sie der\n\nAngeklagte zur Tatbegehung benutzt hat, nicht der Fall, soweit sich deren Be-\n\nnutzung - wie hier - darin erschöpft, die Existenz einer scharfen Schußwaffe\n\nvorzutäuschen (vgl. BGH StV 1998, 486 f.). In diesem Fall ist § 250 Abs. 1 Nr.\n\n1 Buchst. b StGB anwendbar, der eine geringere Mindeststrafdrohung hat.\n\nDer Senat vermag nicht auszuschließen, daß die Bemessung der Ein-\n\nzelfreiheitsstrafe auf dem aufgezeigten Rechtsfehler beruht und hebt daher die\n\nbetroffene Einzelstrafe, die zugleich die Einsatzstrafe ist, auf. Dies entzieht\n\nauch dem Ausspruch über die Gesamtstrafe die Grundlage.\n\n(cid:0)(cid:2)(cid:1)(cid:4)(cid:3)(cid:5)(cid:3)(cid:6)(cid:1)(cid:4)(cid:7)(cid:9)(cid:8)(cid:11)(cid:10)(cid:12)(cid:1)(cid:4)(cid:13)\n\n(cid:14)(cid:16)(cid:15)(cid:6)(cid:17)(cid:19)(cid:18)(cid:20)(cid:1)(cid:21)(cid:10)(cid:22)(cid:13)\n\n(cid:23)(cid:2)(cid:24)(cid:21)(cid:25)(cid:26)(cid:10)(cid:27)(cid:13)(cid:29)(cid:28)(cid:30)(cid:23) (cid:31)!(cid:24)#\"%$&(cid:13)(cid:6)(cid:24)(cid:29)’(cid:5)(cid:10)(cid:12)(\n\n Ernemann Sost-Scheible","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2003/4_StR_580-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-02-17/4-str-580-03","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 250","ref_norm":"250","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 21","ref_norm":"21","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 49","ref_norm":"49","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2003/4_StR_580-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2003/4_StR_580-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2004-02-17/4-str-580-03","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2003/4_StR_580-03.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 15:16:16.803391+00:00"}}