{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2002/4_StR___5-02A","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2002-02-21","aktenzeichen":"4 StR 5/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 5/02\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n21. Februar 2002\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Vergewaltigung u.a.\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun-\n\ndesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 21. Februar 2002\n\ngemäß §§ 154 Abs. 2, 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Das Verfahren wird gemäß § 154 Abs. 2 StPO hinsicht-\n\nlich eines Falles des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes\n\nin Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines Schutzbe-\n\nfohlenen eingestellt.\n\nInsoweit trägt die Staatskasse die Kosten des Verfah-\n\nrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.\n\n2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\n\nLandgerichts Bochum - Strafkammer Recklinghausen -\n\nvom 12. September 2001 im Schuldspruch dahin geän-\n\ndert, daß der Angeklagte des sexuellen Mißbrauchs ei-\n\nnes Kindes in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch eines\n\nSchutzbefohlenen in 47 Fällen sowie wegen Vergewalti-\n\ngung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit\n\nsexuellem Mißbrauch eines Schutzbefohlenen schuldig\n\nist.\n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\n4. Der Angeklagte hat die übrigen Kosten seines Rechts-\n\nmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren\n\nentstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten unter anderem -entsprechend der\n\nzugelassenen Anklageschrift - wegen 48 Mißbrauchstaten (§ 176 Abs. 1,\n\nAbs. 3 a.F. in Tateinheit mit § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB) verurteilt, in den Urteils-\n\ngründen jedoch teils 47 (UA 4), teils 48 (UA 11) Taten für erwiesen erachtet.\n\nDer Senat hat deswegen auf Antrag des Generalbundesanwalts eine dieser\n\nTaten nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt. Damit entfällt eine der Einzelstrafen\n\nvon einem Jahr und drei Monaten, welche das Landgericht für jeden der Miß-\n\nbrauchsfälle verhängt hat. Der Senat kann angesichts der Anzahl und der Hö-\n\nhe der verbleibenden Einzelstrafen ausschließen, daß das Landgericht bei\n\nWegfall der wegen der eingestellten Tat verhängten Einzelfreiheitsstrafe eine\n\nniedrigere als die erkannte Gesamtstrafe von vier Jahren und sechs Monaten\n\nfestgesetzt hätte.\n\nTepperwien Kuckein Solin-Stojanoviæ\n\n Ernemann Sost-Scheible","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2002/4_StR___5-02A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-02-21/4-str-5-02-2","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":3},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2002/4_StR___5-02A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2002/4_StR___5-02A.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-02-21/4-str-5-02-2","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2002/4_StR___5-02A.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 12:57:07.597714+00:00"}}