{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2002/4_StR_457-02","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2003-01-16","aktenzeichen":"4 StR 457/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 457/02\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n16. Januar 2003\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Beihilfe zum schweren Raub u.a.\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 16. Januar 2003 ge-\n\nmäß §§ 154 Abs. 2, 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Angeklagte im\n\nFall II 2 der Urteilsgründe wegen Brandstiftung verurteilt\n\nworden ist. Insoweit trägt die Staatskasse die Kosten\n\ndes Verfahrens und die notwendigen Auslagen des An-\n\ngeklagten.\n\n2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\n\nLandgerichts Siegen vom 7. Mai 2002 dahin geändert,\n\ndaß er der Beihilfe zum schweren Raub, der schweren\n\nräuberischen Erpressung und der Brandstiftung schuldig\n\nist.\n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\n4. Der Beschwerdeführer hat die übrigen Kosten seines\n\nRechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen Beihilfe zum schweren\n\nRaub, wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen Brandstiftung in\n\nzwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten\n\nverurteilt und eine Maßregelanordnung nach §§ 69, 69 a StGB getroffen. Hier-\n\ngegen wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er die Verlet-\n\nzung formellen und materiellen Rechts rügt.\n\nSoweit der Angeklagte im Fall II 2 der Urteilsgründe auch wegen Brand-\n\nstiftung verurteilt worden ist, wird das Verfahren auf Antrag des Generalbun-\n\ndesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, weil die bisherigen Feststel-\n\nlungen es zweifelhaft erscheinen lassen, ob der Angeklagte an dieser Tat\n\n(mit-)täterschaftlich beteiligt war; die bloße Anwesenheit bei der Inbrandset-\n\nzung des Fluchtfahrzeugs reicht entgegen der Ansicht des Landgerichts dazu\n\nnicht aus.\n\nIm übrigen hat die Überprüfung des Urteils auf Grund der Revisions-\n\nrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben\n\n(§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nDie Einstellung des Verfahrens hinsichtlich der Brandstiftung im Fall II 2\n\nder Urteilsgründe wirkt sich auf die vom Landgericht verhängte Gesamtfrei-\n\nheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten nicht aus. Zwar entfällt damit\n\ndie insoweit verhängte Einzelstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Frei-\n\nheitsstrafe. Angesichts der maßvollen Erhöhung der Einsatzstrafe von fünf Jah-\n\nren und sechs Monaten und der Höhe der übrigen verbleibenden Einzelstrafen\n\nvon drei Jahren und einem Jahr und sechs Monaten schließt der Senat aus,\n\ndaß die Strafkammer, hätte sie die nunmehr entfallene Einzelstrafe außer Be-\n\ntracht gelassen, auf eine niedrigere als die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe\n\nerkannt hätte.\n\nTepperwien Maatz Kuckein\n\n(cid:0)(cid:2)(cid:1)(cid:4)(cid:3)(cid:6)(cid:5)(cid:8)(cid:7)(cid:10)(cid:9)(cid:11)(cid:0)(cid:13)(cid:12)(cid:14)(cid:1)(cid:16)(cid:15)(cid:18)(cid:17)(cid:19)(cid:7)(cid:10)(cid:1)(cid:21)(cid:20)(cid:22)(cid:5)\n\n(cid:24)(cid:26)(cid:25)(cid:27)(cid:7)(cid:10)(cid:28)(cid:30)(cid:29)(cid:31)(cid:17)(cid:19)(cid:7)(cid:22)(cid:7)\n\n(cid:23)","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2002/4_StR_457-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2003-01-16/4-str-457-02","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2002/4_StR_457-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2002/4_StR_457-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2003-01-16/4-str-457-02","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2002/4_StR_457-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 14:00:08.454543+00:00"}}