{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2002/4_StR_162-02","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2002-06-27","aktenzeichen":"4 StR 162/02","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 162/02\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n27. Juni 2002\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u.a.\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-\n\ndesanwalts und des Beschwerdeführers am 27. Juni 2002 gemäß §§ 154\n\nAbs. 2, 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Das Verfahren wird auf Antrag des Generalbundesan-\n\nwalts eingestellt, soweit der Angeklagte im Fall I 2 c der\n\nUrteilsgründe wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes\n\nin Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch einer Schutzbe-\n\nfohlenen verurteilt worden ist. Insoweit trägt die Staats-\n\nkasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen\n\nAuslagen des Angeklagten.\n\n2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\n\nLandgerichts Neubrandenburg vom 28. August 2001,\n\nsoweit es ihn betrifft, dahin geändert, daß der Ange-\n\nklagte wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in\n\nzwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Miß-\n\nbrauch einer Schutzbefohlenen, zu einer Gesamtfrei-\n\nheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt\n\nwird, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt\n\nwird.\n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\n4. Der Beschwerdeführer hat die übrigen Kosten des\n\nRechtsmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs ei-\n\nnes Kindes in drei Fällen jeweils in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch einer\n\nSchutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs\n\nMonaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist.\n\nMit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und\n\nsachlichen Rechts.\n\n1. Soweit der Angeklagte im Fall I 2 c der Urteilsgründe wegen sexuellen\n\nMißbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch einer Schut z-\n\nbefohlenen verurteilt worden ist, wird das Verfahren auf Antrag des General-\n\nbundesanwalts eingestellt, da zum Zeitpunkt dieser Tat ein Obhutsverhältnis im\n\nSinne des § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB zwischen dem Angeklagten und seiner\n\nStieftochter nicht mehr bestand (vgl. BGH NStZ-RR 2000, 353) und die Tat-\n\nhandlung im Grenzbereich des § 184 c Nr. 1 StGB liegt.\n\n2. Die Einstellung des Verfahrens in dem vorgenannten Fall führt zur\n\nÄnderung des Schuldspruchs und des Ausspruchs über die Gesamtfreiheits-\n\nstrafe; im übrigen ist die Revision des Angeklagten unbegründet im Sinne des\n\n§ 349 Abs. 2 StPO.\n\nEiner Zurückverweisung der Sache zwecks Bildung einer neuen Ge-\n\nsamtfreiheitsstrafe bedarf es trotz des Wegfalls einer Einzelstrafe nicht. Aus\n\nder Einzelstrafe von einem Jahr und vier Monaten im Fall I 2 b und der weite-\n\nren Einzelstrafe von 7 Monaten im Fall I 2 a der Urteilsgründe erkennt der Se-\n\nnat entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts auf die nach § 54\n\nAbs. 1 i. V. m. § 39 StGB gesetzlich niedrigste Strafe von einem Jahr und fünf\n\nMonaten.\n\nTepperwien Kuckein Athing\n\n Solin-Stojanoviæ Sost-Scheible","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2002/4_StR_162-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-06-27/4-str-162-02","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 39","ref_norm":"39","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 174","ref_norm":"174","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 184c","ref_norm":"184c","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2002/4_StR_162-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2002/4_StR_162-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-06-27/4-str-162-02","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2002/4_StR_162-02.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 13:17:00.999545+00:00"}}