{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2001/4_StR_545-01","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2002-02-21","aktenzeichen":"4 StR 545/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 545/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n21. Februar 2002\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen gefährlicher Körperverletzung u.a.\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-\n\ndesanwalts und des Beschwerdeführers am 21. Februar 2002 gemäß § 349\n\nAbs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\n\nLandgerichts Dessau vom 4. Mai 2001 im Strafaus-\n\nspruch mit den Feststellungen aufgehoben, soweit dem\n\nAngeklagten Strafaussetzung zur Bewährung versagt\n\nworden ist.\n\n2. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-\n\nhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des\n\nRechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des\n\nLandgerichts zurückverwiesen.\n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverlet-\n\nzung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ver-\n\nurteilt, deren Vollstreckung es nicht zur Bewährung ausgesetzt hat. Mit seiner\n\nRevision rügt der Angeklagte die Verletzung materiellen Rechts. Das Rechts-\n\nmittel hat insoweit Erfolg, als die Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewäh-\n\nrung rechtlicher Prüfung nicht stand hält; im übrigen ist es unbegründet im Sin-\n\nne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\nDie Strafkammer hat dem Angeklagten zwar eine günstige Sozialpro-\n\ngnose gestellt, jedoch die Ansicht vertreten, die Vollstreckung der Strafe sei zur\n\nVerteidigung der Rechtsordnung geboten (§ 56 Abs. 3 StGB). Zur Begründung\n\nhat sie lediglich auf die Dauer der Mißhandlungen hingewiesen sowie darauf,\n\ndaß der Angeklagte es war, der den Vorschlag gemacht hatte, die Wohnung\n\ndes später Geschädigten aufzusuchen. Das läßt besorgen, daß sie die für die\n\nEntscheidung nach § 56 Abs. 3 StGB gebotene Gesamtwürdigung der in der\n\nTat und der Täterpersönlichkeit liegenden Umstände nicht vorgenommen hat\n\n(vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 7 m.w.N.).\n\nDer Senat kann nicht ausschließen, daß das Landgericht nach einer\n\nderartigen Gesamtwürdigung im Hinblick auf die in den Strafzumessungsgrün-\n\nden aufgeführten gewichtigen strafmildernden Gesichtspunkte die Frage der\n\nStrafaussetzung anders entschieden hätte: Der bisher nicht bestrafte Ange-\n\nklagte war zur Tatzeit in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert und\n\nunterlag zudem einer gewissen Gruppendynamik. Darüber hinaus hätte auch\n\ndie familiäre Situation des jetzt 36jährigen Angeklagten in die gebotene Ge-\n\nsamtbetrachtung einbezogen werden müssen.\n\nDa das Verfahren sich nur noch gegen einen Erwachsenen richtet, ver-\n\nweist der Senat die Sache an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts\n\nzurück (vgl. BGHSt 35, 267).\n\nTepperwien Kuckein Solin-Stojanoviæ\n\n Ernemann Sost-Scheible","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2001/4_StR_545-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-02-21/4-str-545-01","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 56","ref_norm":"56","n":2},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2001/4_StR_545-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2001/4_StR_545-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2002-02-21/4-str-545-01","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2001/4_StR_545-01.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 12:53:06.375886+00:00"}}