{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2001-11-20","aktenzeichen":"4 StR 414/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 414/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n20. November 2001\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Beihilfe zum Raub u.a.\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbun-\n\ndesanwalts und des Beschwerdeführers am 20. November 2001 gemäß § 349\n\nAbs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\n\nLandgerichts Magdeburg vom 11. Mai 2001 in den Aus-\n\nsprüchen über die für die Beihilfe zum Raub (Fall II 4 der\n\nUrteilsgründe) verhängte Einzelstrafe und die Gesamts-\n\ntrafe aufgehoben.\n\n2. \n\nIm Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Ver-\n\nhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des\n\nRechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landge-\n\nrichts zurückverwiesen.\n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im übrigen\n\nwegen Betruges in zwei Fällen, Urkundenfälschung und Beihilfe zum Raub zu\n\neiner Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Gegen\n\ndieses Urteil hat der Angeklagte Revision eingelegt, mit der er die Verletzung\n\nformellen und materiellen Rechts rügt. Das Rechtsmittel hat zum Strafaus-\n\nspruch teilweise Erfolg; im übrigen ist es unbegründet im Sinne des § 349\n\nAbs. 2 StPO.\n\nDer Strafausspruch hinsichtlich der Beihilfe zum Raub hat keinen Be-\n\nstand. Das Landgericht hat die für diese Tat verhängte Einzelstrafe von drei\n\nJahren dem nach §§ 27 Abs. 2 Satz 2, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrah-\n\nmen des § 249 Abs. 1 StGB entnommen. Es hat insoweit jedoch nicht geprüft,\n\nob ein minder schwerer Fall vorliegt, für den § 249 Abs. 2 StGB einen\n\nStrafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vorsieht; im\n\nRahmen seiner Strafzumessungserwägungen hat es lediglich ausgeführt, daß\n\n\"die Raubstraftat der Haupttäter nicht als minder schwerer Fall einzuordnen\"\n\nsei (UA 32).\n\nDies ist rechtsfehlerhaft. Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, ist auf-\n\ngrund einer eigenen Gesamtwürdigung für jeden Tatbeteiligten gesondert zu\n\nuntersuchen. Bei einem Gehilfen hängt das Ergebnis dieser Prüfung vor allem\n\nvon dem Gewicht der Beihilfehandlung ab, wenn auch die Schwere der Haupt-\n\ntat mitzuberücksichtigen ist (st. Rspr., BGHR StGB vor § 1/minder schwerer\n\nFall - Gehilfe 1, 2; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Beihilfe 1; vgl. auch Trönd-\n\nle/Fischer StGB 50. Aufl. § 46 Rdn. 105 m.w.N.). Im übrigen kann ein minder\n\nschwerer Fall auch gerade deshalb in Betracht kommen, weil der vertypte Mil-\n\nderungsgrund des § 27 StGB vorliegt (BGHR StGB vor § 1/minder schwerer\n\nFall - Strafrahmenwahl 3; vgl. auch Tröndle/Fischer aaO § 50 Rdn. 2 m.w.N.).\n\nAuch dies hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht.\n\nDer Senat vermag nicht auszuschließen, daß die Höhe der Einzelstrafe\n\nvon dem aufgezeigten Rechtsfehler beeinflußt ist und hebt diese auf. Dies be-\n\ndingt die Aufhebung der Gesamtstrafe. Die übrigen Einzelstrafen können be-\n\nstehen bleiben, da sie von dem Rechtsfehler nicht berührt werden.\n\nTepperwien Maatz Kuckein\n\n Solin-Stojanoviæ Ernemann","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-11-20/4-str-414-01","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 27","ref_norm":"27","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 249","ref_norm":"249","n":2},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 49","ref_norm":"49","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-11-20/4-str-414-01","retrieved":"2026-07-10 12:35:53.195513+00:00"},"card":{"id":"bgh/2001-11-20/4-str-414-01","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. 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