{"status":"available","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2001-10-04","aktenzeichen":"4 StR 329/01","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 329/01\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n4. Oktober 2001\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Betruges\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun-\n\ndesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 4. Oktober 2001\n\neinstimmig beschlossen:\n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts\n\nDetmold vom 5. April 2001 wird als unbegründet verworfen, da die\n\nNachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung\n\nkeinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Ange-\n\nklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO).\n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen.\n\nErgänzend bemerkt der Senat:\n\nDie Revision beanstandet mit der zu § 261 StPO erhobenen Ver-\n\nfahrensrüge zu Recht, daß die zu der Vorverurteilung des Ange-\n\nklagten durch das Amtsgericht Bielefeld vom 8. Mai 1998 getrof-\n\nfenen Urteilsfeststellungen nicht durch Vorgänge gewonnen wor-\n\nden sind, die zum Inbegriff der Hauptverhandlung gehören. Das\n\nUrteil des Amtsgerichts Bielefeld, dessen Einzelstrafen nach Auf-\n\nlösung der dort gebildeten Gesamtstrafe das Landgericht gemäß\n\n§ 55 StGB einbezogen hat, lag - wie der Vermerk des Vorsitzen-\n\nden der Strafkammer vom 25. Juni 2001 bestätigt - in der Haupt-\n\nverhandlung nicht vor. Es konnte daher weder durch Verlesung\n\nnoch durch Vorhalt eingeführt werden. Es kann auch ausge-\n\nschlossen werden, daß die - weitgehend wörtlich wiedergegebe-\n\nnen (vgl. UA 4 - 6) - Feststellungen dieses Urteils auf andere\n\nWeise innerhalb der Hauptverhandlung gewonnen worden sind.\n\nDie vom Landgericht insoweit nachträglich gebildete Gesamts-\n\ntrafe von zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe beruht je-\n\ndoch nicht auf dem aufgezeigten Verfahrensverstoß. Das Landge-\n\nricht hat für die hier von der nachträglichen Gesamtstrafenbildung\n\nbetroffene Tat eine Einzelfreiheitsstrafe von acht Monaten festge-\n\nsetzt. Die Höhe der im Urteil des Amtsgerichts Bielefeld aus zwölf\n\nEinzelfreiheitsstrafen (Einsatzstrafe: ein Jahr und zwei Monate\n\nFreiheitsstrafe) gebildete Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren\n\nkonnte es bei der Bildung der (neuen) Gesamtstrafe nicht unter-\n\nschreiten (vgl. hierzu Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 55 Rdn.\n\n28). Der Senat schließt daher aus, daß das Landgericht, das -\n\nausweislich des Sitzungsprotokolls - die Vorverurteilung durch\n\ndas Amtsgericht Bielefeld mit dem Angeklagten in der Hauptver-\n\nhandlung \"ausführlich erörtert\" hat, ohne den Rechtsverstoß auf\n\neine (noch) niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe als geschehen er-\n\nkannt hätte.\n\nTepperwien Maatz Athing\n\n Ernemann Sost-Scheible","source":null,"source_url":null,"url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-10-04/4-str-329-01","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 55","ref_norm":"55","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 261","ref_norm":"261","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":null,"attribution":null,"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-10-04/4-str-329-01","retrieved":"2026-07-10 12:31:52.754120+00:00"},"card":{"id":"bgh/2001-10-04/4-str-329-01","court":"BGH","court_id":"bgh","court_as_stated":"BGH","panel":"4. Strafsenat","date":"2001-10-04","dockets":["4 StR 329/01"],"decision_type":"Beschluss","ecli":null,"ids":{"ecli":null},"cite_as":"BGH, Beschluss vom 04.10.2001 – 4 StR 329/01","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2001-10-04/4-str-329-01","headnotes":[],"leitsatz_status":"not_captured","tenor":null,"tenor_status":"not_marked","cited_norms":[{"id":"StGB/55","law":"StGB","abbreviation":"StGB","ref":"55","label":"§ 55 StGB","mentions":1},{"id":"StPO/261","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"261","label":"§ 261 StPO","mentions":1},{"id":"StPO/349","law":"StPO","abbreviation":"StPO","ref":"349","label":"§ 349 StPO","mentions":1}],"cited_norms_basis":"extracted_from_text","normenkette":null,"proceeding":{"entries":[],"has_records":false,"note":"No Verfahrensgang record names this decision. That says nothing about whether earlier or later decisions exist."},"fundstellen":[],"provenance":{"source":null,"source_url":null,"retrieved_at":"2026-07-10T12:31:52.754120+00:00","text_quality":"native","attribution":null},"ai_summary":null,"ai_summary_available":false}}