{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2000/4_StR__85-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2000-04-27","aktenzeichen":"4 StR 85/00","doktyp":"Urteil","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 85/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n27. April 2000\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen Betruges u.a.\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. April 2000 nach Anhö-\n\nrung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers gemäß § 349\n\nAbs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\n1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\n\nLandgerichts Dortmund vom 27. September 1999 mit den\n\nFeststellungen im Fall II.23 der Urteilsgründe aufgehoben\n\nund das dem Beschluß des Landgerichts vom 24. Septem-\n\nber 1999 über die vorläufige Einstellung nachfolgende\n\nVerfahren eingestellt. Insoweit werden die Kosten des Ver-\n\nfahrens und notwendigen Auslagen des Angeklagten der\n\nStaatskasse auferlegt.\n\n2. Der Angeklagte ist damit der veruntreuenden Unterschla-\n\ngung, des Betruges in 22 Fällen, davon in einem Fall in\n\nTateinheit mit Urkundenfälschung, in fünf Fällen in Tatein-\n\nheit mit Diebstahl und in sechs Fällen in Tateinheit mit\n\nDiebstahl und mit Urkundenfälschung sowie wegen Dieb-\n\nstahls in zwei Fällen schuldig.\n\n3. Die weiter gehende Revision wird verworfen.\n\n4. Der Beschwerdeführer hat die übrigen Kosten des Rechts-\n\nmittels zu tragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen veruntreuender Unter-\n\nschlagung, wegen Betruges in 23 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit\n\nUrkundenfälschung, in fünf Fällen in Tateinheit mit Diebstahl und in weiteren\n\nsechs Fällen in Tateinheit mit Diebstahl und Urkundenfälschung, sowie wegen\n\nDiebstahls in zwei weiteren Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jah-\n\nren und sechs Monaten verurteilt; weiterhin hat es Maßregeln nach §§ 69, 69 a\n\nStGB angeordnet. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision,\n\nmit der er die Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts rügt.\n\nDie Verfahrensrüge ist nicht ausgeführt und deshalb gemäß § 344\n\nAbs. 2 Satz 2 StPO unzulässig.\n\nDie Sachrüge führt zu einer Teileinstellung und damit zu einer Änderung\n\ndes Schuldspruchs; im übrigen ist das Rechtsmittel unbegründet im Sinne des\n\n§ 349 Abs. 2 StPO.\n\nDie Verurteilung des Angeklagten wegen Betruges im Fall II.23 der Ur-\n\nteilsgründe (UA 37, 38) hat keinen Bestand. Hinsichtlich dieser unter Ziffer 44\n\nder Anklageschrift vom 21. April 1999 angeklagten Tat (Bd. IV Bl. 18 d.A.) ist\n\ndas Verfahren in der Hauptverhandlung vom 24. September 1999 gemäß § 154\n\nAbs. 2 StPO vorläufig eingestellt worden (Bd. IV Bl. 178 d.A.); eine Wiederauf-\n\nnahme des Verfahrens ist nicht erfolgt, so daß der Beschluß des Landgerichts\n\nüber die vorläufige Einstellung des Verfahrens nach wie vor in Kraft ist. Inso-\n\nweit liegt daher ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis vor\n\n(vgl. BGHSt 30, 197, 198), welches zur Einstellung des dem Beschluß nachfol-\n\ngenden Verfahrens gemäß § 260 Abs. 3 StPO führt (vgl. BGH, Urteil vom\n\n19. März 1980 - 2 StR 5/80). Damit entfällt die für den Fall II.23 der Urteils-\n\ngründe festgesetzte Einzelstrafe von acht Monaten.\n\nDer Senat kann im Hinblick auf die Vielzahl und Höhe der übrigen Ein-\n\nzelstrafen ausschließen, daß sich der Wegfall dieser Strafe auf den Ausspruch\n\nüber die Gesamtstrafe ausgewirkt hat.\n\nMeyer-Goßner Maatz Tolksdorf\n\n(cid:0)(cid:2)(cid:1)(cid:4)(cid:3)(cid:6)(cid:5)(cid:8)(cid:7)(cid:10)(cid:9)(cid:11)(cid:0)(cid:13)(cid:12)(cid:14)(cid:1)(cid:16)(cid:15)(cid:18)(cid:17)(cid:19)(cid:7)(cid:10)(cid:1)(cid:21)(cid:20)(cid:22)(cid:5)(cid:24)(cid:23)\n\n Athing","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2000/4_StR__85-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-04-27/4-str-85-00","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 154","ref_norm":"154","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 260","ref_norm":"260","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 344","ref_norm":"344","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2000/4_StR__85-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2000/4_StR__85-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-04-27/4-str-85-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2000/4_StR__85-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 11:08:00.984340+00:00"}}