{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/4_StS/2000/4_StR_294-00","ecli":null,"court":"BGH","senate":"4. Strafsenat","decided":"2000-09-14","aktenzeichen":"4 StR 294/00","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF\n\n4 StR 294/00\n\nBESCHLUSS\n\nvom\n\n14. September 2000\n\nin der Strafsache\n\ngegen\n\nwegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes u.a.\n\nDer 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbun-\n\ndesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 14. September\n\n2000 gemäß § 349 Abs. 2 und 4 StPO beschlossen:\n\nI.\n\nAuf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des\n\nLandgerichts Bochum – Auswärtige Strafkammer Reck-\n\nlinghausen - vom 8. Februar 2000 im Schuldspruch da-\n\nhin geändert, daß die tateinheitliche Verurteilung wegen\n\nsexuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen in den\n\nFällen 1 bis 15 der Urteilsgründe betreffend die Anklage\n\nvom 9. September 1999 (36 Js 348/99) und im Fall 3 der\n\nUrteilsgründe betreffend die Anklage vom 11. Juni 1999\n\n(36 Js 127/99) entfällt.\n\nII.\n\nDie weiter gehende Revision wird verworfen.\n\nIII. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels\n\nund die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren ent-\n\nstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.\n\nGründe:\n\nDas Landgericht hat den Angeklagten wegen ”sexuellen Mißbrauchs ei-\n\nnes Kindes in 68 Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, jeweils in\n\nTateinheit mit sexuellem Mißbrauch einer Schutzbefohlenen, sowie wegen se-\n\nxuellen Mißbrauchs einer Schutzbefohlenen in 20 Fällen und wegen unerlaub-\n\nten Besitzes einer halbautomatischen Selbstladekurzwaffe” zu einer Ge-\n\nsamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die hiergegen gerichtete Revisi-\n\non des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts\n\nrügt, hat nur zu einem geringen Teil Erfolg; im übrigen erweist sich das\n\nRechtsmittel als unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.\n\nDie tateinheitliche Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs einer\n\nSchutzbefohlenen in den Fällen 1 bis 15 der Urteilsgründe betreffend die An-\n\nklage vom 9. September 1999 (36 Js 348/99) und im Fall 3 der Urteilsgründe\n\nbetreffend die Anklage vom 11. Juni 1999 (36 Js 127/99) kann wegen des Ein-\n\ntritts von Verfolgungsverjährung keinen Bestand haben, wie der Generalbun-\n\ndesanwalt in seiner Antragsschrift vom 7. August 2000 im einzelnen zutreffend\n\nausgeführt hat.\n\nDie durch die Schuldspruchänderung betroffenen Einzelstrafen sowie\n\ndie Gesamtstrafe können jedoch bestehen bleiben. Der Senat schließt unter\n\nden hier gegebenen Umständen aus, daß der Angeklagte milder bestraft wor-\n\nden wäre, wenn der Tatrichter den Verjährungseintritt erkannt und die Verur-\n\nteilung in den bezeichneten Fällen jeweils rechtlich zutreffend ausschließlich\n\nauf den Straftatbestand des § 176 StGB gestützt hätte, zumal verjährte Taten,\n\nwenn auch nicht mit demselben Gewicht wie nicht verjährte Taten, bei der\n\nStrafzumessung strafschärfend berücksichtigt werden können (vgl. BGHR\n\nStGB § 46 Abs. 2 Vorleben 24).\n\nMeyer-Goßner Maatz Kuckein\n\n Athing Ernemann","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2000/4_StR_294-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-09-14/4-str-294-00","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1},{"jurabk":"StGB","ref":"§ 176","ref_norm":"176","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2000/4_StR_294-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2000/4_StR_294-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2000-09-14/4-str-294-00","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/4_StS/2000/4_StR_294-00.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 11:26:46.249924+00:00"}}