{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2007/3_StR___1-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2007-01-30","aktenzeichen":"3 StR 1/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 1/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n30. Januar 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen räuberischer Erpressung u. a. \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 30. Januar 2007 ein-\n\nstimmig beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nWuppertal vom 26. April 2006 wird als unbegründet verworfen, da \n\ndie Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung \n\nkeinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ \n\n349 Abs. 2 StPO). \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die \n\ndem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendi-\n\ngen Auslagen zu tragen. \n\nSoweit die Jugendkammer eine tateinheitliche Verurteilung wegen be-\n\nsonders schwerer Erpressung nach §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 3 a StGB abge-\n\nlehnt hat, was den Angeklagten allerdings nicht beschwert, sondern unange-\n\nmessen begünstigt, bemerkt der Senat: \n\nDas Qualifikationsmerkmal der schweren körperlichen Misshandlung \n\nnach § 250 Abs. 2 Nr. 3 a StGB setzt entgegen der Auffassung des Landge-\n\nrichts nicht voraus, dass die Misshandlung den Tatbestand der schweren Kör-\n\nperverletzung nach § 226 StGB erfüllt. Vielmehr genügt eine schwere Beein-\n\nträchtigung der körperlichen Integrität mit erheblichen Folgen für die Gesundheit \n\noder erheblichen Schmerzen; dabei genügen heftige und mit Schmerzen ver-\n\nbundene Schläge (BGH NStZ 1998, 461; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 250 \n\nRdn. 26). Die hier festgestellte \"äußerst massive und brutale Vorgehensweise\" \n\nmit zahlreichen Schlägen und Tritten mehrerer Täter u. a. gegen den Kopf des \n\nOpfers stellt eine solche schwere körperliche Misshandlung dar. \n\nAn einer entsprechenden Verurteilung hätte sich das Landgericht auch \n\nnicht deshalb gehindert sehen dürfen, weil der besonders schwere Raub nicht \n\nGegenstand der Anklage war. Denn das Gericht muss - gegebenenfalls nach \n\neinem rechtlichen Hinweis gemäß § 265 Abs. 1 StPO - die ganze angeklagte \n\nTat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, so wie sie sich nach dem Ergebnis \n\nder Verhandlung darstellt, ohne Bindung an die dem Eröffnungsbeschluss \n\nzugrunde gelegte rechtliche Beurteilung erschöpfend aburteilen und ihren Un-\n\nrechtsgehalt voll ausschöpfen (vgl. Engelhardt in KK-StPO 5. Aufl. § 264 \n\nRdn. 10 m. w. N.). \n\nDem Senat ist angesichts der von mehreren Angeklagten begangenen \n\näußerst brutalen Tat mit ganz gravierenden Folgen für das Opfer die gegen den \n\nmehrfach einschlägig vorbelasteten Angeklagten verhängte ungewöhnlich milde \n\nEinheitsjugendstrafe nicht nachvollziehbar. \n\nWinkler Miebach von Lienen \n Becker Hubert","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR___1-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-30/3-str-1-07","cited_norms":[{"jurabk":"StGB","ref":"§ 226","ref_norm":"226","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR___1-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR___1-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-01-30/3-str-1-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR___1-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:16:08.557822+00:00"}}