{"status":"available","doknr":"BGH-Strafsenate/3_StS/2007/3_StR__44-07","ecli":null,"court":"BGH","senate":"3. Strafsenat","decided":"2007-02-27","aktenzeichen":"3 StR 44/07","doktyp":"Beschluss","leitsatz":null,"text_plain":"BUNDESGERICHTSHOF \n\n3 StR 44/07 \n\nBESCHLUSS \n\nvom \n\n27. Februar 2007 \n\nin der Strafsache \n\ngegen \n\nwegen Betruges \n\nDer 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundes-\n\nanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 27. Februar 2007 ein-\n\nstimmig beschlossen: \n\nDie Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts \n\nOldenburg vom 10. August 2006 wird als unbegründet verworfen, \n\nda die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtferti-\n\ngung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben \n\nhat (§ 349 Abs. 2 StPO). \n\nDer Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tra-\n\ngen. \n\nErgänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der \n\nSenat: \n\nDie Rüge, das Landgericht habe gegen \"die anerkannten Grundsätze der \n\nUrteilsabsprache\" verstoßen (gemeint wohl: Verletzung des § 265 Abs. 4 \n\nStPO), weil es die Hauptverhandlung nicht erneut unterbrochen habe, um es \n\ndem Angeklagten zu ermöglichen, die in der protokollierten Verfahrensabspra-\n\nche vorgesehene Schadenswiedergutmachung durch Grundschuldbestellung \n\ndoch noch zu erbringen, ist schon nach dem eigenen Vorbringen der Revision \n\nunbegründet. Aufgrund des Schreibens des Rechtsanwalts der Geschädigten \n\nwar die Schadenswiedergutmachung tatsächlich - wie laut Protokoll mit den \n\nVerfahrensbeteiligten erörtert - gescheitert. Die Geschädigten hatten sich un-\n\nmissverständlich geweigert, die Abtretung der aus ihrer Sicht wertlosen Eigen-\n\ntümergrundschuld anzunehmen; sie waren hierzu auch nicht verpflichtet. Wenn \n\nder Angeklagte und sein Verteidiger nach Erörterung dieser Sachlage in der \n\nHauptverhandlung keine Einwände gegen die Feststellung erheben, die Scha-\n\ndenswiedergutmachung sei nicht zustande gekommen, und keinen Anlass se-\n\nhen, die nochmalige Unterbrechung der Hauptverhandlung zu beantragen, um \n\ngegebenenfalls auf anderem Wege einen Schadensausgleich zu bewirken, stellt \n\nes offensichtlich keinen Ermessensfehlgebrauch dar, dass das Gericht nicht \n\nvon Amts wegen die Hauptverhandlung zur Ermöglichung der Schadensregulie-\n\nrung erneut unterbrochen hat. \n\nDanach kommt es auf den Inhalt der dienstlichen Erklärung des Sit-\n\nzungsstaatsanwalts vom 22. November 2006 nicht an. Schon aus diesem \n\nGrund war es nicht erforderlich, der Verteidigung eine weitere Stellungnahme \n\nzu dieser dienstlichen Erklärung zu ermöglichen und - entsprechend der Anre-\n\ngung der Verteidigung - die Akten an den Generalbundesanwalt zurückzuleiten, \n\ndamit dieser unter Beachtung einer derartigen Stellungnahme eine neue An-\n\ntragsschrift einreicht. \n\nDer Schriftsatz der Verteidigung vom 27. Februar 2007 hat bei der Bera-\n\ntung vorgelegen. \n\nWinkler Miebach von Lienen \n\n Becker Hubert","source":"bgh","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR__44-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-02-27/3-str-44-07","cited_norms":[{"jurabk":"StPO","ref":"§ 265","ref_norm":"265","n":1},{"jurabk":"StPO","ref":"§ 349","ref_norm":"349","n":1}],"authoritative_source":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR__44-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","attribution":{"source":"bundesgerichtshof.de","source_url":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR__44-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1"},"source_info":{"name":"nu:legal Deutsches Recht","operator":"Nulegal GmbH","terms":"https://recht.nulegal.eu/nutzungsbedingungen","attribution":"Source: nu:legal – recht.nulegal.eu","license_url":"https://recht.nulegal.eu/license","url":"https://recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bgh/2007-02-27/3-str-44-07","upstream":"https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/3_StS/2007/3_StR__44-07.pdf?__blob=publicationFile&v=1","retrieved":"2026-07-10 21:20:29.154588+00:00"}}